Beschlussvorlage - 2016/BV/1783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gründung einer zeitlich befristeten Arbeits-gemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII zur Fortschreibung der Rahmenkonzeption „Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock“ vom 08.11.2005

 

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Beschlussvorschriften:

§ 78 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

Die Rahmenkonzeption der Stadtteil- und Begegnungszentren ist eine wesentliche Arbeitsgrundlage für die Umsetzung zentraler pädagogischer Aufgaben in den jeweiligen Sozialräumen der Hansestadt Rostock.

 

Im Rahmen der Evaluation der Stadtteil- und Begegnungszentren (2014) wurde die Fortschreibung der Rahmenkonzeption empfohlen und mit der Maßnahmeplanung durch den Jugendhilfeausschuss in 2015 beschlossen.

 

Die in der Rahmenkonzeption verankerten Ziele, Aufgaben und Leitgedanken zur stadtteilbezogenen Arbeit sollen nach fast 11-jähriger Anwendung analysiert und in diesem Kontext auf der Grundlage der Selbst- und Fremdevaluation der Stadtteil- und Begegnungs-zentren im gemeinsamen Dialog zwischen freien und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe modifiziert werden. 

 

Vor dem Hintergrund der Fragestellungen der Leitziele der Jugendhilfe sollen in der AG aktuelle, pädagogische Herausforderungen für die Hansestadt Rostock in den Blick genommen werden.

 

Die Fortschreibung der Rahmenkonzeption „Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock“ soll sich an folgenden Punkten orientieren:

 

  • Bestandaufnahme/ Analyse
  • Überprüfen der Ziele, Aufgaben und Leitstandards zur sozialraumorientierten Arbeit
  • Überarbeitung der Rahmenkonzeption

 

 

Zeitfenster:

 

Juni 2016 – Dezember 2017

 

 

Mitglieder:

 

  1. 3 Vertreter der freien Träger der SBZ – Einrichtungsleiter

Frau Teuber – SBZ Lütten Klein

Herr Osterloh - SBZ Reutershagen

Frau Eisele - SBZ Schmarl

  1. je 1 Vertreter der Aufgabenbereiche der SBZ

Frau Bobsin - SBZ Lichtenhagen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

Herr Gartschock - SBZ Evershagen Schulsozialarbeit

Frau Engelmann - SBZ Groß Klein Gemeinwesenarbeit

  1. 4 Vertreter des Amtes für Jugend und Soziales – Regionalbüro, SG „Planung und Qualitätsentwicklung“

Frau Kahlo - Regionalbüro Nordost Sachgebietsleiterin

Frau Mielke - Regionalbüro Mitte Regionalbüroleiterin

Herr Gäde - Planung und Qualitätsentwicklung Sachgebietsleiter

Frau Szameitat - Planung und Qualitätsentwicklung Fachberatung Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

 

Die AG sollte im Sinne einer konstruktiven Arbeitsfähigkeit auf 10 bis maximal 12 Teilnehmer begrenzt werden.

 

Die AG unterrichtet die Planungsgruppe „§§ 11-14 und 16“ SGB VIII halbjährlich. Die von der AG überarbeitete Rahmenkonzeption wird in Abstimmung mit der Planungsgruppe „§§ 11-14 und 16“ SGB VIII an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zur Votierung und zur Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss eingereicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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31.05.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen