Beschlussvorlage - 2016/BV/1775

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

I.

Die Bürgerschaft begrüßt die geplante Herausgabe eines Buches von Arvid Schnauer, dem ehemaligen Vorsitzenden des Rostocker Gerechtigkeitsausschusses,mit dem Titel

„Die Arbeit des Gerechtigkeitsausschusses der (Hanse-)Stadt Rostock in den Prozessen des politischen Umbruchs 1989-1994“.

 

II.

Die Veröffentlichung von Originaldokumenten aus dem Bestand der Hansestadt Rostock wird akzeptiert, sofern Persönlichkeitsrechte daraus ersichtlicher Personen und derer Familienangehörigen gewahrt werden; entweder durch hinreichende Unkenntlichmachung von Namen und Angaben (Adressen, Anschriften etc.), die auf die betreffenden Personen rückschließen lassen oder durch eine ausdrückliche Einwilligung der erwähnten Person.

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Beschlussvorschriften:                           

 

§ 22 Abs. 2 i. V. m. § 36 Abs. 1 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              

 

-

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Herr Schnauer beabsichtigt ein Buch zu veröffentlichen, in dem Entstehen und Arbeit des Gerechtigkeitsausschusses sowie die dort behandelten Einzelschicksale von Rostockern und DDR-Bürgern im Spiegel der Zeit dokumentiert werden sollen.

Das Buch ist eine Überarbeitung zweier bereits veröffentlichter Bände, die von dem Landesbeauftragten für Mecklenburg Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR herausgegeben wurde.

Dem Werk sollen auf einer CD digitalisierte Originaldokumente beigefügt werden. Eine solche Dokumentensammlung war den bisher erschienen Werken nicht beigefügt.

Bei den Dokumenten handelt es sich weit überwiegend um an den Ausschuss gerichtete, von dem Ausschuss stammende und solche Dokumente, die aus der Zeit stammen in der der Ausschuss agierte und die im Zusammenhang mit der Arbeit des Ausschusses stehen.

Der Beschluss dient dazu, dieses Vorhaben zu bestärken und etwaige formalrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die zur Digitalisierung vorgesehenen Unterlagen dokumentieren all das womit und wie sich der Ausschuss mit den an ihn herangetragenen Angelegenheiten befasst hat.

Die Existenz des - wenn auch noch zu DDR-Zeiten gegründeten Ausschusses – wurde von der aus freien Wahlen hervorgegangenen Bürgerschaft bestätigt. Die Bürgerschaft hatte die von dem Ausschuss zu bearbeitenden Aufgaben festgelegt.

Die zur Digitalisierung vorgesehenen Dokumente sind Ergebnis dieser Aufgabenstellung. Nach der von Herrn Schnauer vorgenommenen Aufzählung handelt es sich um mehr als 300 Dokumente. Eine Veröffentlichung von Arbeit sowie Dokumenten war in der Aufgabenstellung seinerzeit nicht vorgesehen. Streng formal unterliegt Herr Schnauer einer nachwirkenden Schweigepflicht, der jedes Mitglied der Bürgerschaft als auch jeder von der Bürgerschaft in ein Ehrenamt berufener sachkundiger Einwohner unterliegt. Andererseits darf jeder, somit auch Herr Schnauer, aus dem Archiv stammende Unterlagen unter Achtung der Archivsatzung nutzen.

Die Bestände des Ausschusses sind allesamt archiviert.

Ein Typoskript seines Werkes inklusive der Dokumentensammlung in ausgedruckter Form hat Herr Schnauer mit der Bitte um Unterstützung seines Vorhabens vorgelegt. Es kann beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden.

Sein Vorhaben sollte unterstützt werden. Die Mitglieder des Ausschusses als dessen Vorsitzender Herr Schnauer fungierte, haben geholfen Machtmissbrauch aufzudecken und dabei viel Kraft und Zeit aufgewendet. Machtmissbrauch, der Einzelne teilweise schwer getroffen und der zu einem großen Unmut in der Bevölkerung geführt hat. Dank des Ausschusses wurden Missbrauchsfälle erstmals öffentlich gemacht. Zu dem Zeitpunkt der Taten gab es weder freie Presse noch konnten die Opfer eine neutrale Instanz anrufen, um sich Willkür zu erwehren. Der Ausschuss hat mit seiner Arbeit zur Befriedung beigetragen, wo möglich materielle Entschädigungen erwirkt und sicher auch ideelle Genugtuung verschafft.

Das Leid der Opfer und das Engagement derjenigen, die sich dieser Opfer angenommen haben, gebietet es, deren Schicksale und die dafür ursächlichen Missstände in profunder Form festzuhalten, namentlich so, wie von Herrn Schnauer sehr aufwendig getan.

Die Arbeit dient den Opfern der Willkür zum Gedenken und als Mahnung dafür, Freiheitsrechte, wie Meinungs-, Wahl- und Pressefreiheit zu schätzen, wahrzunehmen und zu verteidigen.

Ich habe aus diesem Grund diese Vorlage zur Beschlussfassung ausarbeiten lassen.

Typoskript samt Anlagen habe ich stichprobenartig prüfen lassen. Nach Auskunft von Herrn Schnauer wird an der Anonymisierung der Dokumente gearbeitet. Die Inhalte sind teils brisant. Es wird abhängig von Opfer- oder Täterposition Willkür und sonstiger Missbrauch von Macht angeprangert, verschleiert oder beschönigt. Die dem Persönlichkeitsschutz dienende Anonymisierung fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich Herrn Schnauers.

Die Gefahr Persönlichkeitsrechte zu verletzen und die daraus resultierenden Konsequenzen hat Herr Schnauer selbst zu tragen. Ihm obliegt es, für hinreichende Anonymisierung zu sorgen und die Reichweite von einzelnen Persönlichkeitsrechten einzuschätzen.

Die HRO kann und darf dafür keine Verantwortung übernehmen.

Wegen mit der Anonymisierung verbundener Unwägbarkeiten, ist im Tenor unter Ziffer II das, was als selbstverständlich vorausgesetzt wird, nochmals ausdrücklich erwähnt, so dass nicht der Eindruck entsteht, die HRO nehme mit einem positivem Votum, eine Persönlichkeitsverletzung in Kauf, da ja generell die Veröffentlichung von städtischen Dokumenten gestattet wird.

 

Die Gestattung selbst soll formalrechtlichen Einwänden vorbeugen.

Bei der stichprobenartigen Durchsicht der Dokumentensammlung ist aufgefallen, dass die erkennbar städtischem Bestand zuzurechnenden Dokumente nicht durchgehend einen Archivstempel tragen. Das Archiv stempelt sämtliche herausgegebenen Kopien.

Die ungestempelten Exemplare stammen aus Forschungsarbeiten, die von dem Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen unterstützt und von Herrn Schnauer in der Zeit von 2005 bis 2007 durchgeführt wurden. Diese Arbeiten dienen als Grundlage für sein Werk. Er hatte seinerzeit die Akten von der Präsidentin der Bürgerschaft (Frau Liesel Eschenburg) zur Verfügung gestellt bekommen und die Erlaubnis erhalten, Kopien zu fertigen. 

 

 

 

 

Der vorgelegte Beschluss dient auch dazu, die Verwendung dieser Exemplare formal zu legitimieren.

Die Voraussetzungen zur Nutzung der Dokumente nach dem Archivgesetz sind nach Auffassung der Verwaltung gewahrt, wenn Herr Schnauer die im Beschluss erwähnte Anonymisierung vornimmt.

Für die Verwendung von Unterlagen aus ehemaligen Stasibehörden ist von der Landesbeauftragten für Mecklenburg Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR das Einverständnis bereits erklärt worden.

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Finanzielle Auswirkungen:                              

 

keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:             

 

kein Bezug

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06.07.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen