Antrag - 2016/AN/1747

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erteilt dem Oberbürgermeister den Auftrag, sich gegenüber der Landesregierung und hierbei insbesondere dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales für die volle Übernahme der Betreuungskosten für Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze durch das Land M-V ab dem 1. Juli 2017 einzusetzen.


2. Parallel dazu nutzt der Oberbürgermeister den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V, um – mit der gleichen Zielrichtung -gemeinsam mit anderen Amtskolleginnen und –kollegen entsprechenden Druck auf das Land M-V aufzubauen.


3. Über seine Bemühungen erstattet der Oberbürgermeister Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 01.09.2016 in schriftlicher Form Bericht.

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Sachverhalt:

 

Die Zeit für einen solchen Schritt ist auch aus Sicht des Antragstellers  mehr als reif: Steigen doch Jahr für Jahr die Beiträge für Kita-, Krippen- und Hortplätze, wobei pro Kind mehrere hundert Euro aufzubringen sind. Dabei handelt es sich nicht etwa um Ausnahmen, sondern um die bittere Normalität. Eine kostenlose Betreuung würde die Familien, von denen sich viele in einer ohnehin schon schwierigen materiellen Lage befinden, finanziell entlasten.

 

Inzwischen ist man sich über Parteigrenzen hinweg einig, daß auch Kitas zum Bereich Bildung gehören. In diesem Zusammenhang tut sich eine grundsätzliche Frage auf: Warum werden für Kindergärten Kosten erhoben, während Schule und Hochschule sowie berufliche Bildung kostenfrei angeboten werden? Einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung gibt es aus Sicht des Antragstellers nicht, wobei die Forderung nach vollständiger Übernahme der Krippen-, Kita- und Hortkosten durch das Land noch mit einem anderen bedeutsamen, mithin dem demographischen bzw. volksbiologischen Aspekt verbunden ist: Die kostenlose Betreuung wäre nicht allein familienfreundlich, sondern sie würde langfristig auch für mehr Geburten in Mecklenburg und Vorpommern sorgen.

Darüber hinaus erführen Gemeinden/Städte und Landkreise in haushaltstechnischer Hinsicht Entlastungen, wodurch sie in die Lage versetzt würden, dringende Investitionen anzuschieben.

 

Derzeit sticht jedenfalls ein klaren Missverhältnis hervor: Viele Eltern im Land üben harsche Kritik, denn die Kita-Gebühren sind aufgrund höherer Personalkosten deutlich gestiegen. Einige Eltern berichten von mehr als 30 Prozent. Die Kostenzuweisung des Landes indes erhöht sich derzeit jährlich aber nur um zwei Prozent.

Bei einer Befassung mit dem Thema muß natürlich auch der Kostenaspekt berücksichtigt werden. Die Partei des Antragstellers vertritt den Standpunkt, dass bei Investitionen in die Zukunft des deutschen Volkes kein Maßstab einer kurzfristigen Rendite angelegt werden darf. Und dennoch wird landauf, landab immer wieder auf die Kosten verwiesen, die derzeit nicht zu stemmen seien.

 

Doch nachdem die Bundesregierung die Renten eines Jahrgangs nach Griechenland verschenkt, ebendiese Regierung nahezu 1,5 Millionen Ausländer unkontrolliert ins Land gelassen hat und ihre Einladung an die Hälfte der Weltbevölkerung aufrechterhält, doch ins Schlaraffenland Deutschland zu kommen, braucht niemand mehr mit dem „Kostenfaktor“ zu argumentieren. 

 

Laut der Landes-Sozialministerin würden jährlich 130 Millionen Euro benötigt, um das große Ziel der beitragsfreien Kita in M-V zu verwirklichen. Wie die Bundesfamilienministerin erklärte, müßten für die bundesweite Umsetzung der beitragsfreien Kita 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es im Bundeshaushalt einen Überschuß von 13 Milliarden Euro. Allerdings wird dieses Geld zu großen Teilen für die Hege und Pflege der so genannten Flüchtlinge ausgegeben. Andere Politikbereiche müßten sich da unterordnen, verlangt der Bundes-Finanzminister.

 

Nachstehende einige Beispiele: So wird eine weitere Milliarde zusätzlich für „Sprachförderung und Integration“ eingesetzt. Eine halbe Milliarde Euro findet für Ein-Euro-Jobs zugunsten von Asylanten Verwendung; weiterhin sind Transportkosten für „Flüchtlinge“ im zweistelligen Millionenbereich aufzubringen. In M-V sollen in den nächsten zwei Jahren 20 Millionen Euro für den Ausbau von Kitas und Schulen im Land zusätzlich zur Verfügung stehen - um, so Ministerpräsident Erwin Sellering, die „Flüchtlinge“ besser integrieren zu können. Wörtlich sagte er: „Wir wollen, dass alle Flüchtlinge einen Kita-Platz in Anspruch nehmen können.“ Jene Summe, die das Land hier aufwenden möchte, wäre wohl nicht investiert worden, wenn es um das eigene Volk gegangen wäre.

 

Die Mittel, um – wie mit diesem Antrag gefordert, ab dem 01.07.2017 in M-V die kostenlose Krippen-, Kita- und Hortbetreuung einzuführen - sind also fraglos vorhanden. Sie müssen allein – wie es im übrigen nicht zuletzt im Grundgesetz festgeschrieben ist – zum Wohle des deutschen Staatsvolkes eingesetzt werden.

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt