Stellungnahme - 2016/AN/1718-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zu dem Beschlussantrag Nr. 2016/AN/1718 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Strukturentscheidung wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2014/BV/0481 vom 25.02.2015 mit dem Abschluss der Fortführung der Zielvereinbarung für die Volkstheater Rostock GmbH und dem Gesellschafterbeschluss vom 29.01.2016 getroffen. Jetzt ist die sofortige Umsetzung sicherzustellen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen der Stellungnahme zum Beschlussantrag Nr. 2016/AN/1717 verwiesen.

 

Zudem ist das Konzept zur Umsetzung der Strukturentscheidung unter Beachtung der für die VTR GmbH bestehenden Chancen und Risiken laufend an den Entwicklungsstand anzupassen bzw. mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse weiterzuentwickeln. Deshalb ist die Beschlussfassung einer Endfassung des Umsetzungskonzeptes nicht möglich.

 

Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2016/DA/1586 vom 02.03.2016 ist das vom Aufsichtsrat zur weiteren Vertiefung empfohlene Hybrid-Modell auf einer städtischen Internetplattform veröffentlicht worden. Mit dem Beschluss wurde zudem festgelegt, dass die Bürgerschaft nach Abschluss der Bürgerbeteiligung über die Bürgerhinweise zu informieren ist. Die Verwaltung beabsichtigt in dem Zusammenhang der Bürgerschaft nicht nur die geforderte strukturierte Zusammenfassung zur Verfügung zu stellen, sondern auch Auskunft zu geben, welche Hinweise und Anregungen der Bürger und Bürgerinnen bei der Weiterentwicklung des Umsetzungskonzeptes einfließen können. Für die Aufnahme der förderlichen Hinweise und Anregungen ist eine Beschlussfassung der Bürgerschaft nicht erforderlich, da sich die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen an den objektiv gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen des Theaters orientieren muss. Alles andere würde die Existenz des Theaters gefährden.

 

Das Zurückstellen von Umsetzungsmaßnahmen bis zu einer Entscheidung der Bürgerschaft über eine Endfassung des Umstrukturierungskonzeptes wird aus den o.g. Gründen nicht befürwortet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es besteht das Risiko, dass die Hansestadt Rostock die in 2016 für die VTR GmbH vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhaltenen Zuweisungen (469.542,62 €) aus dem Bescheid zur Auszahlung der letzten 10 Prozent der Zuweisungen 2015 zurückzahlen muss. Zudem besteht das Risiko, dass die Hansestadt Rostock 10 – 100% des auf der Grundlage des vorläufigen Zuwendungsbescheides bewilligten Zuschusses zurückgeben muss. Bewilligt wurden insgesamt 4.686.347,10 €.

 

Der Beschluss gefährdet unmittelbar die Zahlungsfähigkeit der Volkstheater Rostock GmbH.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben