Beschlussvorlage - 2016/BV/1726

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die zukünftige Übernahme von Miet- und Betriebskosten für den Wohltat e. V. für den Standort Rudolf-Diesel-Str. 1, 18059 Rostock, zur Unterbringung der Suppenküche.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2015/DA/1222 der Bürgerschaft vom 7. Oktober 2015

- Nr. 2015/DV/1384 der Bürgerschaft vom 2. Dezember 2015

- Nr. 2016/BV/1555 der Bürgerschaft vom 2. März 2016

 

Sachverhalt:

Der Wohltat e. V. erbringt eine Leistung im Rahmen der §§ 67-69  des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII). Hier wird Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, entsprechende Hilfe zur Überwindung dieser angeboten.

 

Seit dem Jahr 1994 gibt es die Suppenküche des Wohltat e. V. in der Hansestadt Rostock. Gekocht wird an allen Tagen des Jahres, einschließlich der Feiertage. Täglich werden in 6 Ausgabestellen im Stadtgebiet Essen an Bedürftige ausgereicht (Obdachlose, Warnow-passbesitzer). Die Ausgabestellen sind nicht nur als reine „Stellen der Ausgabe“ zu sehen, sondern unbedingt auch als soziale Anlaufpunkte. Die Ansprechpartner dort vor Ort sind in der Lage, Hilfe zu geben bzw. Hilfesuchende in andere Projekte weiterzuleiten. Es haben sich Kommunikationspunkte und soziale Treffs etabliert. Das Angebot der Suppenküche trägt wesentlich zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei, nicht unerheblich ist auch der Beitrag zur Gesunderhaltung der Nutzer. 2015 wurden ca 41.400 vollwertige Mittags-mahlzeiten ausgegeben.

 

Zum 31.10.2014 wurden dem Wohltat e. V. die Räumlichkeiten der Suppenküche in der Albert-Schweitzer Straße durch den Vermieter gekündigt. Seit dem wird am Standort der Küstenmühle der Neuen ohne Barrieren gGmbH auf 70m² gekocht. Ein Großteil der Kücheneinrichtung musste eingelagert werden. Ein reibungsloser Ablauf ist täglich eine große arbeitstechnische und logistische Herausforderung. Trotz großer Bemühungen seitens des Vereins und des Eigenbetriebes KOE konnten kurzfristig keine optimalen Räumlichkeiten für die Suppenküche gefunden werden.

In der Sitzung der Bürgerschaft am 07.10.2015 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, unverzüglich einen neuen Standort für die Suppenküche des Wohltat e.V. zu ermöglichen bzw. zu schaffen. Nach der Prüfung des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) wurde sich für den Standort in der Rudolf-Diesel-Straße 1, 18059 Rostock-Südstadt für die Suppenküche des Wohltat e. V. entschie-den. Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen ehemaligen Waschsalon mit einer Gesamtfläche von rund 260 m², welcher bis zum 31.12.2015 noch als solcher genutzt worden ist. Darüber hinaus befindet sich bereits seit mehreren Jahren ein Friseursalon in der Liegenschaft.

Durch den KOE wurden unter Beteiligung des Wohltat e.V. unterschiedliche Umbauvarianten geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist man gemeinsam mit dem Wohltat e.V. zu dem Ergebnis gekommen, dass die Räumlichkeiten des ehemaligen Waschsalons entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften (Fettabscheider, Lüftungsanlage, Elektroinstallation usw.) zu einer Suppenküche umgebaut werden. Der sich bereits in den Räumlichkeiten befindende Friseur wird im Gebäude erhalten bleiben. Darüber hinaus würde sich im Zuge der Umnutzung die Möglichkeit ergeben, eine Ausgabestelle für die Rostocker Tafel für den Stadtteil der Südstadt zu schaffen. Das Angebot des Rostocker Tafel e. V. wird zukünftig durch den Rostocker Stadtmission e. V. weitergeführt. In einem Gespräch des Vereins mit dem Eigenbetrieb KOE wurde diese Idee grundsätzlich begrüßt. Eine detaillierte Prüfung seitens des Vereins und gemeinsame Gespräche zwischen dem Amt für Jugend und Soziales und dem neuen Träger werden  noch stattfinden.

 

Auf der Grundlage der Herrichtungskosten (Grobkostenschätzung) wurde eine Mietpreis-spanne von monatlich 2.050,00 EUR bis 2.300,00 EUR für die Anmietung von 185 m² durch den Wohltat e.V. kalkuliert. Neben der Miete sind monatliche Betriebskostenvoraus-zahlungen in Höhe von etwa 600,00 EUR durch den Verein zu zahlen. Mit Fertigstellung des Objektes ist von Ausgaben für Miete und Betriebskosten max. in Höhe von 34.800,00 EUR pro Jahr auszugehen. Diese Einnahmen für den Eigenbetrieb KOE haben keine Auswirkungen auf den Kernhaushalt und das HASIKO der Hansestadt Rostock.

 

Es handelt sich hier um eine Leistung von gesetzlichen Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt wird. Entsprechende Ausgaben werden im jährlichen Haushalt geplant und per Zuwendungsbescheid vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan durch die Bürgerschaft und die Rechtsaufsichtsbehörde ausgereicht.

 

Im Haushaltsjahr 2016 wurde für das Projekt des Wohltat e. V. eine Zuwendung in Höhe von 189.600,00 EUR geplant. Darin enthalten sind u. a. 9.300,00 EUR Miet- und Betriebskosten für den bisherigen Standort Küstenmühle. Ein finanzieller Mehrbedarf für diese entsprechenden Kosten in Höhe von 25.500,00 EUR wurde bereits in die Eckwerteplanung 2017 des Teilhaushaltes 50 im Produktkonto 33100 55949050 aufgenommen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             33100                                               Bezeichnung: Förderung von Trägern der

Wohlfahrtspflege – Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an den sonstigen öffentlichen Bereich – Betreuung Wohnungsloser

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

33100.55949050

Förderung von Trägern der Wohl-fahrtspflege – Zu-weisungen und Zuschüsse an den sonstigen öffent-lichen Bereich – Betreuung Woh-nungsloser – Projekt „Suppen-küche“

 

 

215.600,00

 

 

2017

33100.75949050

Förderung von Trägern der  Wohl-fahrtspflege – Zu-weisungen und Zuschüsse an den sonstigen öffent-lichen Bereich – Betreuung Woh-nungsloser – Projekt „Suppen-küche“

 

 

 

215.600,00

 

 

 

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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

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Beschlüsse

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25.05.2016 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.05.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.06.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen