Stellungnahme - 2016/AF/1647-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

  1. Wann und in welcher Form hat der Oberbürgermeister seine Zustimmung zur Schließung der Mühlendammschleuse durch Verfüllen des Schleusenbeckens gegenüber dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und gegenüber dem WSA Stralsund widerrufen und die Bereitschaft der Hansestadt Rostock zur Übernahme der sanierten Schleuse erklärt?
  2. Was hat der Oberbürgermeister unternommen, um zu einer gemeinsamen Lösung mit Bund und Land zu kommen?

 

Bereits seit 2010 hat sich der Oberbürgermeister mit seiner Fachverwaltung intensiv in vielen Gesprächen, Telefonaten und entwickelten Schriftverkehren sowohl an den Bund (hier vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel sowie an die nachgeordnete direkte Behörde - das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund) als auch an verschiedene Ministerien der Landesregierung MV mit der Bitte um eine gemeinsame Lösungsfindung gewandt. Dabei ist ebenfalls stets und regelmäßig erklärt worden, dass die Hansestadt Rostock sich als zukünftiger verwaltungsverantwortlicher Baulastträger und Betreiber einer sanierten Schleuse in die Verantwortung begeben wird.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die zukünftige Wahrnehmung dieser Aufgabe eine für die Hansestadt Rostock freiwillige Aufgabe darstellt, deren damit einhergehende finanzielle Verpflichtungen nach wie vor noch von der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde im Innenministerium MV abhängig sein dürfte.

Auf aktuelle Initiative des Oberbürgermeisters fand zudem am 03.03.2016 eine gemeinsame Abstimmung mit Vertretern verschiedener Ministerien des Landes sowie mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege statt, in welcher nochmals die jeweiligen Positionen zur Abgabe des Schleusenbauwerkes und des Gewässers Oberwarnow durch den Bund an das Land MV, eine mögliche Förderung der zzt. nicht gesicherten Sanierungskosten sowie dem Umgang des Schleusenbauwerkes unter Denkmalgesichtspunkten erörtert wurde.

 

 

 

In Bezug auf die mögliche Gewährung einer Förderung der noch nicht gesicherten Sanierungskosten durch das Land MV ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Schiffbarkeit der Oberwarnow unter Berücksichtigung der Untersuchung der naturschutzfachlichen, wasserverkehrsrechtlichen sowie touristisch-wirtschaftlichen  Aspekte unabdingbare Grundlage. Das Ergebnis dieser Machbarkeitsuntersuchung ist zunächst abzuwarten, um dann darauf aufbauend die weitere Vorgehensweise abzuleiten. Es ist vorgesehen, dass die Hansestadt Rostock im Zusammenwirken mit dem Landkreis Rostock sowie den Städten Schwaan und Bützow und der Gemeinde Papendorf demnächst  diese Studie beauftragt, welche übrigens auch vom Land MV gefördert werden wird.   

 

In Bezug auf den Sachverhalt der Verfüllung des Schleusenbeckens seitens des Eigentümers, Baulastträgers und angrenzenden Flächeneigentümers, dem WSA Stralsund, hat es seitens des Oberbürgermeisters eine persönliche, telefonische Abstimmung mit dem Leiter des WSA Stralsund unter Schilderung der o.b. weiteren Vorgehensweise gegeben.

Im Übrigen handelt hier der Eigentümer des Schleusenbauwerkes hinsichtlich der Wahrnehmung und Gewährleistung seiner ihm obliegenden Baulastträgerverpflichtungen eigenverantwortlich – daher bedarf es weder einer Zustimmung, noch der hier zitierten Rücknahme derselben.

Ergänzend sei an dieser Stelle erwähnt, dass auf der letzten, gemeinsamen Beratung mit der Bürgerinitiative Mühlendammschleuse e.V. die anwesenden Vertreter der Wassersport-vereine (Kanu- und Rudervereine) grundsätzlich und erneut die zeitnahe bauliche Errichtung einer Bootsschleppe als vorübergehende Alternative bis zu einer zukünftigen Schleusensanierung favorisieren, so wie es auch bereits in der vom Infrastrukturminister MV, Herrn Christian Pegel, initiierten Beratung am 18.06.2015 erfolgte.  

 

  1. Wie wurde die Bürgerinitiative Mühlendammschleuse e. V. in den Prozess einer Lösungsfindung einbezogen?

 

Die Bürgerinitiative Mühlendammschleuse e.V. wurde im Ergebnis des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2015/AN/1191 vom 07.10.2015 in den komplizierten Prozess der Lösungsfindung im Rahmen von bisher zwei durchgeführten konstruktiven und lösungsorientierten Beratungen unter der Leitung und Federführung des Oberbürgermeisters mit weiteren Vertretern der Verwaltung am 28. Januar 2016 sowie am 16. März 2016 einbezogen. Zu der Beratung am 16.03.2016 waren dankenswerter Weise auch der Bürgerbeauftragte des Landes MV, Herr Matthias Crone sowie der Leiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, Herr Dr.-Ing. Michael Bednorz, vertreten. So hat u.a. Herr Bednorz auf der Grundlage der im Denkmalschutzgesetz MV vorgegebenen gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen den grundsätzlichen Umgang mit dem Bauwerk sowie auch die Verpflichtungen des Eigentümers – und zwar unabhängig vom Vorhandensein des Bauwerkes auf einer Denkmalliste – den Anwesenden erläutert.

 

 

  1. Wann wird die Mühlendammschleuse aufgrund der Feststellung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege („dass die Mühlendammschleuse in Rostock Denkmaleigenschaften, wie sie §2 Abs. 1 DSchG M-V vorschreibt, besitzt“) in die Denkmalliste der Hansestadt Rostock eingetragen)

 

Die Denkmalliste der Hansestadt Rostock wird in der Regel einmal jährlich aktualisiert. Federführend für die Stadtverwaltung ist hier das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen. Nach Abschluss der Anhörung des Eigentümers wird das Bauwerk in die Denkmalliste aufgenommen. Nach § 5 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz ist der Schutz nicht davon abhängig, dass Denkmale in die Denkmalliste eingetragen sind. Der Denkmalschutz gilt seit der Bestätigung der Denkmalwürdigkeit durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege vom 28.10.2015.

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben