Beschlussvorlage - 2016/BV/1662
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2016 in der Maßnahme Durchlass Hellbach Dalwitzhofer Weg (Nr. 6654101201400919) in Höhe von 120 TEUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.04.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.04.2016
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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19.04.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2016 in der Maßnahme 6654101201400919 – Durchlass Hellbach Dalwitzhofer Weg in Höhe von 120 TEUR wird erteilt.
Die Mehraufwendungen für 6654101201400919– Durchlass Hellbach Dalwitzhofer Weg in Höhe von 120 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 54101.78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme Stützwand 34 (Maßn.- Nr. 6654101201201619) in Höhe von 120 TEUR, (Produkt: 54101) Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto:54101.78532000– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen
Beschlussvorschriften:
§ 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
unabweisbar:
Die aktuelle Zustandsnote aus einer einfachen Bauwerksprüfung im Jahr 2014 beträgt 3,8. Die Standsicherheit ist durch Risse und Ausbrüche im Rohrscheitel nicht mehr gegeben. Daher musste vor Ort eine Lastbeschränkung für die Straße auf 10 t (Gesamtlast) vorgenommen werden.
Im Hinblick auf das Straßen- und Wegegesetz MV (StrWG-MV) ist die Hansestadt Rostock im Rahmen ihrer Baulastträgerschaft verpflichtet die Verkehrswege aufrechtzuerhalten und zu unterhalten.
Die Brisanz diesen Durchlass dringend zu erneuern wird deutlich bei Betrachtung des Verkehrsnetzes. Der Abzweig vom Dalwitzhofer Weg ist die einzige Verbindung zu dem Betriebsgelände der DB AG und der Kleingartenanlage Hellbachtal. Es gibt keine andere Möglichkeit.
Ein Ersatzneubau ist daher dringend erforderlich, um die uneingeschränkte Zuwegung wieder zu gewährleisten.
unvorhersehbar:
In der Bauwerkshauptprüfung aus dem Jahr 2011 wurde das Bauwerk mit einer Note von 2,8 bewertet. Es waren Schäden vorhanden, die jedoch in aller Regel nicht innerhalb von 3 Jahren eine derartige Verschlechterung der Standsicherheit bewirken. Es wird vermutet, dass das Bauwerk sehr hohen, ggf. auch außerplanmäßigen Belastungen ausgesetzt war, die eine entsprechende Schädigung in sehr kurzem Zeitraum verursacht haben.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
|
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Produktkonto:
54101 | 78532000
| Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201400919 | Durchlass Hellbach Dalwitzhofer Weg |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 60.100,37 |
Haushaltsansatz |
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| 0 |
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|
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz AO: | ./. |
| 0 |
Aufträge: | ./. |
| 0 |
Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen () | = |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung |
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| 120.000,00 |
Gesamtaufwendung |
|
| 180.100,37 |
2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201201619 | Stützwand 34 Bahnhofsstraße |
Investitionsposition | 2 |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 326.725,79 | |
Haushaltansatz |
|
| 0 | |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. |
| 7.896,11 | |
bereitgestellt | ./. |
| 0 | |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz | ./. |
| 4.743,49 | |
Mehreinzahlungen | + |
| 0 | |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 314.086,19 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 120.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen:
Vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M/V wurde das Vorhaben Stützmauer 34 als förderfähig anerkannt und als Einzelmaßnahme in die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtzentrum“ der HRO eingeordnet. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der nachgewiesenen Ausgaben der HRO im Auftrag des Landesförderinstitutes M/V durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS)
Die Baumaßnahme "Stützwand 34" wurde in den Jahren 2014 bis 2015 durchgeführt und jetzt mit den Schlussrechnungen aller noch offenen Planungs- und Überwachungsleistungen abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Bildung der Haushaltsausgabereste war die Höhe der noch anfallenden Schlusszahlungen nicht bekannt. Auch wurde seitens der Baufirma eine Bürgschaft in Höhe der noch offenen Summe für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflegeleistungen bereitgestellt, so dass die Auszahlung der zurückgehaltenen finanziellen Mittel ebenfalls erfolgen konnte.
Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig noch in abschließender baufachlicher Prüfung durch die Rostocker Gesellschaft. Gegenwärtig zeichnet sich bereits ab, dass zu viel gewährte Städtebaufördermittel in Höhe von ca. 100.000,00 Euro an die Rostocker Gesellschaft zurück überwiesen werden müssen, so dass für die Maßnahme Durchlass Hellbach Dalwitzhofer Weg noch 120.000,00 Euro bereitgestellt werden können.
in Vertretung
Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters