Beschlussvorlage - 2016/BV/1661

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 werden auf Teilhaushaltsebene und für die zentral bewirtschafteten Deckungskreise gemäß Anlage 1 festgelegt.

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Beschlussvorschriften: Kommunalverfassung M-V § 22 Abs. 3 Nr. 8

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Nach § 47 Abs. 2 KV M-V soll die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen so in die Beratungsfolge der Ortsbeiräte, Ausschüsse und Bürgerschaft gebracht werden, dass die beschlossene Haushaltssatzung vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann. Nach dem Terminplan ist die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2017 durch die Bürgerschaft am 09.11.2016 vorgesehen.

 

Aufgrund der mit der aktuellen Flüchtlingssituation einhergehenden Haushaltsrisiken sowie der bestehenden Konsolidierungsbemühungen wird ein Einzelhaushalt für das Jahr 2017 erarbeitet. Daher werden die Eckwerte ebenfalls nur für ein Haushaltsjahr vorgelegt.

 

Ziel der Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung ist es, die geforderte Einsparung des Ministeriums für Inneres und Sport umzusetzen, um den Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung und die damit verbundenen Zahlungen an die Hansestadt Rostock nicht zu gefährden. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge kann das Konsolidierungsziel des Haushaltsplanes 2015/2016 nicht abgebildet werden. Die zusätzlichen Aufwendungen für Integration sind in der bisherigen Haushaltsplanung noch nicht enthalten.

 

Die vorgeschlagenen Eckwerte orientieren sich am vorläufigen Jahresergebnis 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung. Die mittelfristige Finanzplanung des Doppelhaushaltes 2015/2016 sieht für das Haushaltsjahr 2017 im Ergebnishaushalt noch einen positiven Saldo von 0,2 Mio. EUR vor, der Finanzhaushalt einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 11,1 Mio. EUR. Neben der vollständigen Deckung der geplanten Tilgung der Investitionskredite war damit ein weiterer Betrag von 1,5 Mio. EUR zum Abbau der Altschulden (Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) sowie für Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 4,1 Mio. EUR eingeplant.

 

Die Ermittlung der Eckwertevorgaben orientierte sich am guten vorläufigen Ergebnis des Finanzhaushaltes 2015. Nicht alle haushaltsverbessernden Effekte des Jahres 2015 lassen sich in die Zukunft fortschreiben. Die Eckwerteermittlung unter Einbeziehung der Organisationseinheiten zeigten sowohl Haushaltsverbesserungen in Gesamthöhe von 41,7 Mio. EUR wie auch zu berücksichtigende zusätzliche Belastungen in Gesamthöhe von 43,4 Mio. EUR, insbesondere im Bereich Soziales und Jugend (+44,8 Mio. EUR), durch Erhöhung der Mieten und Pachten im Bereich Schule und Sport (+0,4 Mio. EUR) sowie durch Neuanmietungen für die Verwaltung (+0,5 Mio. EUR). Des Weiteren erhöhen sich die Zuschüsse an das Städtebauliche Sondervermögen aufgrund der weggefallenen Förderfähigkeit der Trägervergütung an die RGS (+ 1,1 Mio. EUR). Die Untersetzung der Haushaltsverbesserungen und -verschlechterungen sind im Einzelnen nach Teilhaushalten der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Stand der Erarbeitung der Eckwerte im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit

-          in EUR -

-           

 

vorl. Ergebnis 2015

Ansatz 2016

Finanzplan 2017

Eckwerte 2017

Abweichung Eckwert/ Finanzplan

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Erträge

593.627.456

597.394.800

599.209.000

638.116.700

38.907.700

Aufwendungen

568.847.359

594.017.400

598.971.200

642.841.700

43.870.500

Jahresergebnis

24.780.097

    3.377.400

237.800

-4.725.000

-4.962.800

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen

553.042.868

556.050.200

558.127.900

599.882.400

41.754.500

Auszahlungen

528.501.263

541.318.300

547.011.900

590.430.700

43.418.800

Saldo der ordent-lichen und außer-ordentlichen Ein- und Auszahlungen

24.541.605

  14.731.900

11.116.000

9.451.700

-1.664.300

Tilgung

5.801.653

8.961.300

9.608.600

9.421.900

186.700

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

18.739.952

5.770.600

1.507.400

29.800

-1.477.600

 

Die vorgeschlagenen Eckwerte sehen für das Haushaltsjahr 2017 im Finanzhaushalt ein Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9,4 Mio. EUR vor. Die planmäßige Tilgung der Investitionskredite von 9,4 Mio. EUR wird damit erwirtschaftet. Im Ergebnishaushalt liegt ein Jahresfehlbetrag von 4,7 Mio. EUR vor, welcher durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden kann.

Zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen für die Aufnahme und Betreuung der Asylberechtigten sind in Höhe von 43,3 Mio. EUR im Eckwert enthalten: 

 

Insbesondere für:                                                                                                                              - in EUR -

 

Aufwendungen

Erträge

insgesamt:

43.344.600

35.873.600

darunter:

 

 

Leistungen für Unterkunft und Heizung

4.608.000

1.752.200

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

26.550.900

25.223.300

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

1.867.300

 

Hilfen zur Erziehung

7.588.100

 

Personalaufwendungen

2.500.000

1.150.000

Saldo            7.471.000

 

 

 

Bereinigt um die damit in Verbindung stehenden Erträge und Einzahlungen ergibt sich eine Mehrbelastung von 7,5 Mio. EUR, die in dieser Höhe nicht für die Haushaltskonsolidierung zur Verfügung steht.

Der Investitionsrahmen (ohne zusätzliche Drittmittel) beschränkt sich 2017 auf die zur Verfügung stehenden Eigenmittel der Hansestadt Rostock, einschließlich der genehmigungsfähigen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen:

- in Mio. EUR -

Investive Zuschüsse nach FAG

15,1

Einzahlungen aus Veräußerungen

4,4

Straßenbaubeiträge

1,2

Kreditaufnahme in Höhe der planmäßigen Tilgung

9,4

Eigenmittel insgesamt

30,1

 

Die Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen richtet sich in erster Linie nach der Sicherung der Fortführungsmaßnahmen, den gebundenen Mitteln aus Verpflichtungser-mächtigungen und der rechtlichen Bindung der Aufgabe.


 


Die Entscheidungen zur Investitionstätigkeit der Hansestadt Rostock werden erstmalig durch Beschlussfassung der Bürgerschaft über eine Gesamtprioritätenliste vorbereitet und vorab in den Ausschüssen beraten. Aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes ist die Notwendigkeit einer Verschiebung gegenüber der ursprünglichen Terminplanung abzusehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Finanzhaushalt ist unterjährig ausgeglichen und weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 9,4 Mio. EUR aus, der zur Abdeckung der ordentlichen Tilgung von Krediten für Investitionen eingesetzt wird. Der Ergebnishaushalt weist einen Jahresfehlbetrag von 4,7 Mio. EUR aus, der durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden kann

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

 

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Beschlüsse

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14.04.2016 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 werden auf Teilhaushaltsebene und für die zentral bewirtschafteten Deckungskreise gemäß Anlage 1 festgelegt.

 

 

Erweitern

19.04.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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28.04.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss (einschließlich Nachtrag - s. TOP 5.8.1):

 

Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 werden auf Teilhaushaltsebene und für die zentral bewirtschafteten Deckungskreise gemäß Anlage 1 festgelegt.

 

Entsprechend der aktuellen Entwicklung ist die Aufnahme haushaltsverbessernder bzw. haushaltsneutraler Veränderungen bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan in der Bürgerschaft möglich.

 

Anlage:
Entwicklung – Eckwerte nach TH – Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt