Beschlussvorlage - 2016/BV/1657

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Voranfrage: Ist der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit 1.420 m² Verkaufsfläche nach Art der Nutzung planungsrechtlich zulässig?", Rostock, Hinrichsdorfer Str. 13b, Az.: 02654-14 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

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Roland Methling 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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17.05.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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