Änderungsantrag - 2016/BV/1496-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In der Anlage der BV wird die Zeile in der Tabelle „Grundschule am Margaretenplatz“ gestrichen.

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Begründung:

Für die Grundschule am Margaretenplatz kann keine Erhöhung der Aufnahmekapazität auf

600 stattfinden. Dies hätte eine 6-Zügigkeit an der Grundschule zur Konsequenz.

Erfolgreiche Qualitätsstandard für einen gemeinsamen Schul- und Hortbetrieb an einem

Standort könnten eingehalten werden.

 

Damit am Standort Barnstorfer Weg  21a, eine Grundschule existieren kann, ist zwingend

Eine Mitnutzung des Gebäudes für die Hortbetreuung  notwendig.

In fußläufiger Nähe gibt es keinen Hortträger  mit entsprechender freier Kapazität. Keine

unnutzbaren Gebäude und keine freien Grundstücke für einen notwendigen Neubau.

 

Die ins Gespräch gebrachte Doppelnutzung der Räume als Klassen- und Horträume ist nicht vertretbar, da alle Räume nicht über eine ausreichende Fläche verfügen um die  Anforderungen an die jeweilige Nutzung zu ermöglichen.

Exemplarisch sei hier aus der Bildungskonzeption M-V für 0- bis 10jähriger Kinder, Konzeption zur Arbeit im Hort zitiert:

 

Alle Kinder haben ein Recht auf ganzheitliche individuelle Förderung und Entwicklung aller Sinne, Kräfte und Fähigkeiten im Hort

Horträume sind Spiel-, Lebens-, Lern- und Entwicklungsräume für Kinder und Erwachsene

Sein und gleichermaßen die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen berücksichtigen. Sie sollen selbstbestimmte Tätigkeiten und freies Spiel ermöglichen sowie Raum geben für Bewegung und Sport, zum Bauen und Werken, zum Musizieren und Musik hören, für Rollen- und Theaterspiel, für Entspannung  und Rückzug, für das ungestörte Spiel in Kleingruppen,

für die Arbeit mit verschiedenen Medien, für Aktivitäten  Mädchen- und Jungengruppen, um Freunde einzuladen. Das Raumkonzept soll Aufenthalts- und Beteiligungsmöglichkeiten für Eltern, Familienangehörige und andere Erwachsene (z.B. angemessene Sitzgelegenheiten,

Informationstafeln für Eltern) berücksichtigen. Spiele und Materialien sollen zugänglich sein. Die Räumlichkeiten sind nach ästhetischen Gesichtspunkten zu gestalteten und haben Geborgenheit zu vermitteln“.

 

Ebenfalls darf angezweifelt werden, dass z. B. für Schulsozialarbeit und parallele Beschulungsangebote (z.B. Fachräume, Computerkabinett, Räume für Sprachförderung) vor zu haltende Räume vorhanden sein werden.

 

Die Durchführung des Sportunterrichts muss bis weit in die Nachmittagsstunden gezogen werden, denn wegen der geringen Größe der Turnhalle kann pro Stunde nur eine Klasse den Sportunterricht wahrnehmen. Für 24 Klassen müssen 54 Sportstunden  pro Woche eingeplant werden. Das bedeutet auch, dass u. U. Nutzungszeiten  für Sportvereine entfallen.

 

Die Essensversorgung der Schüler muss in einem sehr großen Zeitfenster angeboten werden, da nur 2 Klassen gleichzeitig im Speisesaal passen.

 

Des Weiteren gibt es keinen adäquaten Pausenraum mit entsprechender Größe nach

Arbeitsstättenverordnung für die notwendigen zusätzlichen Lehrkräfte.

 

Ebenfalls scheint nicht geprüft zu sein, ob Ausstattung, Größe, Anzahl und Lage  der erforderlichen WC- Anlagen, sowohl für die Schülerrinnen und Schüler, als  auch Lehr- und Betreuungskräfte vorhanden sind.

 

Auch ob der Schulhof ausreichend für eine solch hohe Schüleranzahl ist, erscheint  fraglich.

 

Besonders besorgt macht uns, dass keine Rücksicht auf pädagogische Konzepte von Schule und Hort genommen wird.

 

 

 

Gez.

 

 

Anette Niemeye

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt