Stellungnahme - 2015/BV/1379-09 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderungen im Quartierblatt:

 

1. An der Nordseite des Neuen Marktes wird die Baulinie um ca. 12 Meter nach Norden verschoben, so dass sie in Verlängerung der Bordsteinkante an der Nordseite der Straße „Bei der Marienkirche“ verläuft. Die gesamte vorliegende Planung ist entsprechend anzupassen.

 

2. Auf beiden Seiten der Nordbebauung des Neuen Marktes ist eine Radwegeführung zu gewährleisten, die einen mindestens 2 m breiten Weg vorsieht, der für den Radverkehr gewidmet ist, oder einen mindestens 3,50 m breiten Weg, der für Fußgänger und Radverkehr gewidmet ist. Die gesamte vorliegende Planung ist entsprechend anzupassen.

 

 

Stellungnahme:

 

A) Baulinie:

 

1. Die "Baulinie" der Nordseite des Neuen Marktes in der Quartierplanung entspricht der historischen Bauflucht. Die 2015 beschlossenen Denkmalbereichsverordnung Innenstadt schützt den städtebaulichen Grundriss der Innenstadt. Damit ist auch die Bauflucht der Nordseite geschützt und an dieser Stelle wieder herzustellen. Eine Abweichung würde keine Zustimmung der Denkmalbehörde des Landes erhalten.

 

2. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zum städtebaulichen Rahmenplan 2008 zum Sanierungsgebiet ist diese Baulinie bestätigt worden. Mit dem Beschluss für die Aufgabestellung für den städtebaulichen Ideenwettbewerb 2013 ist diese Bauflucht ebenfalls bestätigt worden. Das Ergebnis des Wettbewerbes hat die städtebaulichen Bedeutung der Bauflucht ebenfalls bestätigt.

 

3. Städtebaulich bedeutet die Verschiebung der Bauflucht die Schaffung eines unklaren Raumes, die der Qualität des Neuen Marktes nicht gerecht wird.

 

4. Die Verschiebung der Bauflucht bedeutet, das der gesamte Planungsprozess für die Nordseite erneut begonnen werden muss. Städtebaulich und hochbaulich ist eine einfache Verschiebung nicht umsetzbar, da sich andere Rahmenbedingungen und Konsequenzen ergeben.

 

B). Radweg:

 

Die Einordnung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges wie dargestellt, ist eine gute Lösung, die verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer und auch des Städtebaues zu verbinden. Im Sinne auch einer gegenseitigen Rücksichtnahme wird diese Lösung durch die Fachämter befürwortet.

 

Die Anlage von Radwegen über den Neuen Markt wie beschrieben würde eine Änderung der städtebaulichen Planung bedeuten, die nur einseitig die Belange der Radfahrer/innen berücksichtigt. Die dargestellte Lösung ist aber gleichzeitig auf Grund von weiteren Engstellen im Ergebnis kein attraktiver Radweg.

 

 

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Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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16.03.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

 

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31.03.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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06.04.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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26.04.2016 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.04.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben