Dringlichkeitsantrag - 2016/DA/1577

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

der Bürgerschaft bis September 2016 für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 einen Doppel-Haushalt zur Beschlussfassung vorzulegen

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Sachverhalt:

Die Praxis hat gezeigt, dass sich die Einführung eines Doppel-Haushaltes in der Hansestadt Rostock bewährt hat. Erstmals seit vielen Jahren lag zum 1.1.2016 eine beschlossene und von der Rechtsaufsicht genehmigte Haushaltssatzung vor. Dies ermöglicht eine deutlich größere Planungssicherheit sowohl für die Verwaltung als auch für Dritte, die städtische Zuschüsse erhalten (Vereine/Verbände). Der vorläufige Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 mit einem unterjährigen Überschuss in Höhe von 20,8 Mio. EUR verdeutlicht, dass eine weitere Konsolidierung des Haushaltes durch die Verwendung eines Doppel-Haushaltes nicht beeinträchtigt ist. Im Ergebnis konnte eine Reduzierung der Altschulden auf mittlerweile 131,8 Mio. EUR realisiert werden.

Die Angelegenheit ist dringlich, weil erst nach Antragsfrist darüber informiert wurde, dass der OB beabsichtigt, keinen Doppelhaushalt für 2017/2018 vorzulegen. Auf Grund des erhöhten Arbeitsaufwandes sollte die Angelegenheit deshalb in der Märzsitzung der Bürgerschaft beschlossen werden.

 

gez. Eva-Maria Kröger                                     gez. Uwe Flachsmeyer

Fraktion DIE LINKE.                                         Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt