Stellungnahme - 2016/AN/1557-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Das Integrationskonzept der Hansestadt Rostock, das am 29. Januar 2014 von der Bürgerschaft verabschiedet  wurde,  ist eine politische Willensbekundung und beschreibt die Rahmenbedingungen für die Integrationspolitik der Stadt. Das Thema „Integration“ ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und richtet sich somit an alle Rostockerinnen und Rostocker.

 

Im Handlungsfeld Politik und Gesellschaft wurden unter dem Punkt 5.6.3 „Verantwortung für Flüchtlinge“ bereits einige Ziele und Maßnahmen beschlossen, die einen Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Integrationsförderung von Flüchtlingen in unsere Stadt darstellen.

Das Integrationskonzept bildet somit einen eher „übergeordneten Rahmen“, an dem sich die Integrationspolitik der Stadt orientiert. Eine Fortschreibung soll laut Beschluss innerhalb von 5 Jahren erfolgen (Beginn 1/2014).

 

Wie kommunale Integrationspolitik im Allgemeinen findet auch kommunale Flüchtlingspolitik in unterschiedlichen Handlungsfeldern statt. Dazu zählen die Wohnungs-/Unterbringungspolitik, die Bildungsintegration in Kitas und Schulen, die Sprachförderung, der Umgang mit Anwohnern, die Mediation von Nachbarschaftskonflikten, die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, lokale Maßnahmen der Beschäftigungsförderung u. a. m.

 

Vor dem Hintergrund steigender Zuweisungszahlen ist die Erarbeitung eines eigenständigen „Handlungskonzeptes für Flüchtlinge“ (Arbeitstitel) durchaus angezeigt. Mit dem Ziel einer strukturierten Darstellung können hier behördliche und zivilgesellschaftliche Maßnahmen der Eingliederung/Integration systematisch zusammen gefasst und weiterentwickelt werden.

 

Für die Entwicklung dieses „Handlungskonzeptes für Flüchtlinge“ ist eine Einbindung von Akteuren, die im engeren oder weiteren Sinn in der Kommune mit der Aufnahme von Flüchtlingen befasst sind unbedingt angezeigt. Damit wäre jedoch auch klar, dass die angestrebte Frist für die Vorlage zur Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 11. Mai 2016 nicht zu realisieren ist.


Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verlängerung der Frist für die Vorlage zur Beschlussfassung bis Ende 2016 zu empfehlen.

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.03.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben