Antrag - 2016/AN/1564

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Rostocker Zoo gGmbH beauftragt:

 

  1. umgehend zu veranlassen, dass die ab 16. März 2016 geplante enorme Eintrittspreiserhöhung (von 0 Euro auf 9,50 Euro) für Kinder unter 7 Jahren ausgesetzt wird.
  2. gemeinsam mit der Geschäftsführung eine alternative Preisstruktur zu entwickeln, die sowohl gesellschaftsinterne als auch städtische Mittelkompensationen aufzeigt, die den Eintrittspreis für Kinder unter 7 Jahre ganz vermeidet oder ggf. angemessen absenkt.

 

Die Ergebnisse sind dem Zoo-Aufsichtsrat und der Bürgerschaft bis Mai 2016, ggf. auch zur Beschlussfassung, vorzulegen.

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Sachverhalt:

Im Zuge des Haushaltsplanbeschlusses 2015/16 wurde die geplante

o. g. Preiserhöhung nicht im Wirtschaftsplan des Zoos angezeigt.

So wurde der Bürgerschaft auch die Möglichkeit genommen, ihr Budgetrecht wahrzunehmen, um eine derart drastische Eintrittspreiserhöhung für Kinder unter 7 Jahren zu verhindern. Nicht nur aus familienpolitischen Gründen ist u. E. diese Preiserhöhung abzulehnen, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Die hohen Eintrittsgelder für sehr kleine Kinder könnten dazu führen, dass deren Eltern ganz und gar auf einen Zoobesuch verzichten und somit auch diese Einnahmen fehlen würden. Nachfolgend zum Vergleich die Eintrittspreise einiger deutscher Zoos und Tiergärten:

 

München 5 Euro (4-14 Jahre)

Dresden 4 Euro (3-16 Jahre)

Schwerin 4 Euro (3-17 Jahre)

Zoo Berlin 4-15 Jährige = 7,50 Euro.

Tierpark Berlin 4-15 Jährige = 6,50 Euro

Leipzig 4-14 Jährige = 9 Euro.

Erfurt 3-18 =5 Euro

Hannover 3-5 Jahre = 10,50

Frankfurt a. M. 6-17 = 5 Euro

 

 

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Rostocker Zoo gGmbH beauftragt:

 

1. umgehend zu veranlassen, dass die ab 16. März 2016 geplante enorme Eintrittspreiserhöhung (von 0 Euro auf 9,50 Euro) für Kinder unter 7 Jahre ausgesetzt wird,
 

2. gemeinsam mit der Geschäftsführung eine alternative Preisstruktur zu entwickeln, die sowohl gesellschaftsinterne als auch städtische Mittelkompensationen aufzeigt, die den Eintrittspreis für Kinder unter 7 Jahre ganz vermeidet oder ggf. angemessen absenkt.

 

Die Ergebnisse sind dem Zoo-Aufsichtsrat und der Bürgerschaft bis Mai 2016, ggf. auch zur Beschlussfassung, vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2016/AN/1564-03 (ÄA) (s. TOP 8.12.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2016/AN/1564:

 

Der Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter der Rostocker Zoo gGmbH, wird beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung alternative Preisstrukturen zu entwickeln.