Antrag - 2016/AN/1562

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Beratungsfolge

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- durch Einreicher zurückgezogen (in Sitzung SGA am 16.03.2016)

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Dauer der Antrags-bearbeitungen bei Anforderung eines Gutachtens (nach §§ 53 SGB XII) verkürzt werden kann. Ziel sollte es sein, diese auf maximal vier Wochen zu verkürzen, um zügig zu den geforderten Hilfeplankonferenzen im Amt für Jugend und Soziales zu kommen.

 

2. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob die Gesprächs-situation für die Betroffenen während der Hilfeplankonferenz auf ein bis zwei Gesprächspartner zu begrenzen ist und möglicherweise das Gespräch aufgezeichnet werden kann.

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Begründung:

 

Die Tagesstätte „Paulus“ ist eine teilstationäre Einrichtung für erwachsene Menschen mit Alkoholerkrankungen und/oder Suchterkrankungen, die im Sinne von §§ 53 ff. SGB XII als wesentlich behindert gelten. Das Angebot der TS richtet sich an nicht mehr rehabilitierbare alkoholkranke Menschen, die noch keine stationäre Hilfe benötigen bzw. die noch nicht bereit sind, eine stationäre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist das einzige derartige Angebot in der Hansestadt Rostock, im Landkreis Rostock gibt es keine Tagesstätte für alkoholabhängige Menschen.

 

Die Kapazität der Tagesstätte beläuft sich auf 12 Plätze für die gesamte Hansestadt Rostock. Vom Jahresbeginn 2015 sank die Auslastung der Tagesstätte um über 40 % (Stand Oktober). Eine Finanzierung des zum laufenden Betrieb gem. Vereinbarung notwendigen Personals ist dem Leistungserbringer mit dieser Auslastung unmöglich.

 

Die Antragsbearbeitung im Amt für Jugend und Soziales mit der Anforderung eines Gutachtens beim Gesundheitsamt (nach §§ 53 SGB XII ist ein Gutachten durch den Sozialpsychiatrischen Dienst notwendig) bis zur Hilfeplankonferenz dauert mindestens sechs bis acht Wochen.

 

r die interessierten Klienten sind es mindestens vier Termine, die sie wahrnehmen müssen und bedeutet für die meisten eine sehr große Hürde. Hinzu kommt, dass an der Hilfeplankonferenz neben dem Betroffenen und gegebenenfalls einem Betreuer bzw. einer Betreuerin oder einer Vertrauensperson etwa sechs weitere Personen teilnehmen. Das stellt eine große Hürde für den Antragsteller/die Antragstellerin dar.

 

 

Viele Antragsteller_innen zeigen Ängste beim Umgang mit Ämtern und Behörden. Die Motivation, die sie sich mit Hilfe einer Suchtberatung oder einer anderen Institution erarbeitet haben, wird durch dieses lange Antragsverfahren erheblich gemindert. Die Rückfallgefahr ist sehr hoch. Deshalb muss schnell gehandelt werden. Denn wenn Suchtkranke erst einmal feststellen, dass es so nicht mehr weitergehen kann, ist die Bereitschaft zu Veränderungen umso größer. Es bedarf also zum einen auf Seiten der Klient_innen einiger Voraussetzungen, wenn die Behandlung zu einem nachhaltigen Erfolg führen soll. Besonders wichtig ist der feste Wille, sich ernsthaft mit den eigenen (Sucht-) Problemen auseinanderzusetzen, künftig abstinent zu leben, wieder Freude am Leben zu finden. Auf der anderen Seite ist gerade deswegen eine schnelle und niedrigschwellige, personenzentrierte Beantragung im Amt für Jugend und Soziales für ein Angebot der Suchtkrankenhilfe wichtig.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

Margit Glasow

Ausschussvorsitzende

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Beschlüsse

Erweitern

02.03.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

Erweitern

16.03.2016 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zurückgezogen