Antrag - 2016/AN/1557

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Integrationskonzept an die aktuellen Entwicklungen der Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten anzupassen. Bei der Anpassung sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:

 

-          Definition von Mindestanforderungen an Notunterkünfte

-          Sicherstellung einer Grundausstattung (Bett, abschließbarer Schrank, Sitzgelegenheit...) in Not- und Gemeinschaftsunterkünften

-               Darstellung der personellen und fachlichen Umsetzung der betroffenen Ämter

-              Aufzeigen der Einbeziehung und Information der Einwohnerinnen und Einwohner der               Hansestadt Rostock bei der Realisierung der Akzeptanz und Integration der               Flüchtlinge

-               Sicherstellen eines Mindestmaßes an Privatsphäre für Flüchtlinge sowohl in Not- wie
     in Gemeinschaftsunterkünften.

-               Prüfung der Schaffung von „Frauenräumen“ in den Unterkünften

 

Das geänderte Konzept ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 11. Mai 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen.

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bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2013/BV/4916 der Bürgerschaft vom 29.01.2014

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 2013/BV/4916 der Bürgerschaft vom 29.01.2014 wurde das Integrationskonzept der Hansestadt Rostock „Zukunft in Vielfalt“ verabschiedet und ist umzusetzen. Das Konzept enthält Aussagen zu den wichtigsten Handlungsfeldern der Integrationspolitik. Im Rahmen der aktuellen Asyl- und Flüchtlingssituation hat sich aber gezeigt, dass es zahlreiche Defizite gibt, die in dem vorliegenden Konzept (noch) nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Insbesondere die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber/ Flüchtlinge, die personelle Besetzung der betroffenen Ämter der Hansestadt sowie die Qualifikation der Beschäftigten und die Informationsstrategie gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern im Zusammenhang mit der aktuellen Situation ist noch nicht ausreichend.

 

Da die aktuelle Asyl- und Flüchtlingssituation sich mittel- und langfristig nachhaltig auf die Hansestadt Rostock auswirken wird besteht dringender Handlungsbedarf.


Um auch unter den gegebenen Umständen eine gelingende Integrationspolitik zu gewährleisten und dabei den Bedürfnissen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber / Flüchtlinge sowie den Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner gerecht zu werden, ist es erforderlich, das vorliegende Integrationskonzept anzupassen.“

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen