Informationsvorlage - 2016/IV/1536

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: keine

 

bereits gefasste Beschlüsse:  2015/BV/0653, 2015/BV/1268

 

Sachverhalt:

 

Nach erfolgter Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus (MWBT) in Schwerin am 20.01.2016 und der im Januar durch das Projektauswahlgremium vorgenommenen Projektauswahl wurde am 15.02.2016 der 1. Projektantrag der Hansestadt Rostock zur EFRE-Förderung 2014-2020 fristgerecht beim Landesförderinstitut (LFI) in Schwerin eingereicht.

 

Mit dem Projektantrag wurde für folgende Einzelmaßnahmen ein Zuwendungsantrag gestellt:

 

 

 

Projektantrag 2015

vom

12.02.2016

 

 

 

Lfd. Nr. PL

Bezeichnung

Invest.ges.

geplante

Bauzeit

Gegenst.

beantragte FM

 

 

 

von

bis

 

 

2.

GrS M.-Gorki Str.68

5.218

Jun. 16

Dez. 17

2.4

3.914

3.

St. Georg Schule

2.226

Mai 16

Aug. 17

2.4

1.652

6.

H.-Heine Schule

6.270

Mai 17

Feb. 19

2.4

4.512

8.

KITA "Schn.haus" Lagerstr.

4.028

Feb. 17

Dez. 18

2.4

2.914

14.

FKZ Schleswiger Str.

10.276

Sep. 16

Jun. 19

2.4

7.523

15.

SpH Möllner Str.

1.668

Jun. 17

Jun. 18

2.4

1.235

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

29.686

 

 

 

21.750

ca.

75% EFRE-Förd.

22.265

 

 

 

 

 

 

Bei der Auswahl der Projekte hat sich das Projektauswahlgremium neben der von der Bürgerschaft am 02.12.2015 beschlossenen Prioritätenliste von folgenden Kriterien leiten lassen:

 

-          welche Projekte führen zu einer schnellen Haushaltsentlastung,

-          wie ist der konkrete Planungsstand der einzelnen Projekte,

-          handelt es sich um Projekte aus dem pflichtigen Bereich der HRO

-          und Berücksichtigung von Stadtteilen, die in den letzten Jahren nicht durch Städtebau-FM gefördert wurden.

 

In einem 2. Projektaufruf zur EFRE-Förderung (voraussichtlich 2018) sind für die Hansestadt Rostock weitere 15,0 Mio. € Fördermittel vorgesehen.

 

Mit einer grundsätzlichen Entscheidung zur Förderung der beantragten Projekte durch das MWBT wird bis Ende März 2016 gerechnet. Danach erfolgt die baufachtechnische Prüfung durch die beauftragte Prüfbehörde, BBL-Rostock. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für dringende Projekte kann ab April 2016 beantragt werden. Dies ist für die in oben stehender Auflistung „rot“ gekennzeichneten Projekte vorgesehen. Die ersten Zuwendungsbescheide sollen bis zum Sommer 2016 erteilt werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben