Anfrage der Fraktion - 2016/AF/1533

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Beratungsfolge

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Im Internet kursieren zurzeit zwei Rechnungen des Jugendalternativzentrums Rostock e.V. (I.F.: JAZ) vom 04.11.2015, die an die Hansestadt Rostock gerichtet sind und die Betreuung von sog. Transitflüchtlingen in der Zeit vom 21.10.2015 bis 15.11.2015 betreffen.

 

Die CDU-Fraktion der Hansestadt Rostock bittet den Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragenkomplexe:

 

1.)    Gemäß der ausgewiesenen Rechnungen werden der Hansestadt Rostock “entsprechend des Leistungsangebotes” in Rechnung gestellt. Welches Leistungsangebot ist hiermit konkret gemeint? Bestehen einschlägige Vereinbarungen zwischen der Hansestadt Rostock und dem JAZ, und falls ja, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum?

Wurden ggf. andere Vereinbarungen zwischen der Hansestadt Rostock, JAZ und “Rostock hilft” geschlossen, die einen Kostenanspruch des JAZ auslösen, und falls ja, wer zeichnete gegenüber der Hansestadt Rostock seitens JAZ und “Rostock hilft” verantwortlich?

Ist seitens der Hansestadt Rostock eine saubere juristische Trennung zwischen “Rostock hilft und JAZ nachvollziehbar?

Wurde durch die Hansestadt Rostock kontrolliert bzw. ist nachvollziehbar, welche der beiden Institutionen faktisch Leistungen erbracht hat?

 

2.)    Ist der Hansestadt Rostock bekannt, ob tatsächlich ausschließlich Transitflüchtlinge im Rahmen des ausgewiesenen Rechnungsbeitrages durch JAZ betreut wurden, und falls auch andere betreut wurden: wurden auch Flüchtlinge des Landkreises Rostock oder sonstiger Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern betreut?

 

3.)    Nach einem Artikel der Ostseezeitung vom 04.02.2016 wurden die Rechnungen zwischenzeitlich durch die Hansestadt Rostock beglichen. Wann geschah dies konkret: am welchen Tag genau wurden die Überweisungen durch die Kasse der Hansestadt Rostock an das ausführende Kreditinstitut übergeben?

 

4.)    Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat “Rostock hilft” auf der  Homepage http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass es sich bei den Rechnungsbeträgen im Wesentlichen um Aufwandsentschädigungen und sonstige Entschädigungen, wie z.B. für Fahrtkosten, handelt. Trifft dies zu? Falls ja, inwiefern passt dies zum Wortlaut der Rechnungen, welche eine Rechnungslegung “entsprechend des Leistungsangebotes” ausweisen?

 

5.)    Sofern es sich um Entschädigungszahlungen handeln sollte: inwiefern hat die Hansestadt Rostock dafür Vorsorge getragen, dass es sich auch tatsächlich um solche handelt, und nicht um ein verdecktes Arbeits- oder sonstiges, nicht-ehrenamtliches Entgelt? Falls ja, wie, falls nicht, warum nicht?

 

6.)    Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat das JAZ auf seiner Homepage http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass eine “genaue Aufschlüsselung der Ausgaben” noch veröffentlicht werde. Der Gesamtkontext der Mitteilung lässt die Interpretation zu, dass auch der Hansestadt Rostock eine solche Aufschlüsselung bisher nicht vorliegt. Liegt eine solche Aufschlüsselung der Hansestadt Rostock jedoch vor? Falls ja: lag sie bereits vor der Überweisung des Rechnungsbetrages vor? Sind die Einzelkosten in dem Umfang belegt, in dem er auch von sonstigen ehrenamtlich Tätigen erwartet wird?

Falls keine Aufschlüsselung vorliegt oder nicht vor Begleichung der Rechnung vorlag: ist es bei der Hansestadt Rostock üblich, dass Beträge einer derartigen Summe ohne genaue Kostenaufschlüsselung vorab beglichen werden? Ist ein solches Verfahren mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften, z.B. § 42b ff. KV M-V, nach Auffassung der Hansestadt Rostock vereinbar?

 

7.)    Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat JAZ auf seiner Homepage http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass ein gewisser Kostenteil auch durch Spendensammlungen finanziert wurde. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass “keine Geld- oder Sachspenden für die Vergütung von Personen verwendet wurde”. Kann die Hansestadt Rostock jedoch im Gegenzug zweifelsfrei ausschließen, dass keine “Spendensammelzeiten” im Rahmen der Rechnungslegung mit vergütet wurden?

 

8.)    Gemäß der ausgewiesenen Rechnungen des JAZ beträgt das Verhältnis
Sachkosten : Personalkosten ca. 1:8 bzw. 1:9. Handelt es sich hierbei nach den Erfahrungen der Hansestadt Rostock mit anderen Betreuungsanbietern um ein durchschnittliches Kostenverhältnis?

Falls nicht: gibt es Erkenntnisse warum nicht?

 

9.)    Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat JAZ auf seiner Homepage http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass nur ehrenamtliche Personen tätig gewesen seien. Wurde durch die Hansestadt Rostock im Vorfeld abgewogen, ob eine Inanspruchnahme eines professionellen Leistungsanbieters, insbesondere unter Berücksichtigung des Punktes 7.) nicht effizienter und effektiver gewesen wäre?

 

10.)                       Welche Kosten sind insgesamt in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Betreuung von Transitflüchtlingen insgesamt, aufgeschlüsselt nach Personal-, Sach- und sonstigen Kosten, entstanden und welche weiteren Vereine, Einrichtungen etc. haben im Zuge der Fchtlingsbetreuung seitens der Hansestadt Rostock Kosten erstattet bekommen?

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - vertagt

 

- bis zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben