Stellungnahme - 2016/AN/1520-01 (SN)

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Beratungsfolge

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  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock stellt fest, dass junge Fahrer beziehungsweise Fahranfänger noch immer zur Risikogruppe Nummer eins im Straßenverkehr zählen. Das belegen sowohl bundesweite als auch auf Mecklenburg-Vorpommern bezogene Zahlen.

    Die aufgeführte Feststellung bedarf der Prüfung der unfallerhebenden und unfallanalysierenden Dienststelle, hier der Landespolizei MV.
     
  2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erteilt der Verwaltung den Auftrag, gemeinsam mit der Kreisverwaltung des Landkreises Rostock sowie Gymnasien und Beruflichen Schulen, die ihren Sitz auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock und im Landkreis Rostock haben, zu prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang es möglich ist, als Ergänzung zu dem Projekt CrashKurs M-V für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Rostock ein Schutzengel-Projekt nach dänischem Vorbild ins Leben zu rufen.
  3. In die entsprechenden Vorstöße werden neben dem Ministerium für Inneres und Sport auch die Landesverkehrswacht MV und der Landes-Datenschutzbeauftragte einbezogen.

    Im Rahmen der Antwortfrist ist eine belastbare Aussage zur Machbarkeit und Kooperationsbereitschaft aufgrund der Fülle der erforderlichen Abstimmungen nicht leistbar. Auch stünden für eine Umsetzung des Projektes aktuell keine finanziellen oder personellen Ressourcen zur Verfügung.

    Es ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass mangels Aufgabenlegitimation die entsprechend notwendige Auswertung des Melderegisters nicht in eigener Verantwortung der Hansestadt Rostock erfolgen könnte, sondern lediglich im Wege der Amtshilfe an die Polizei, zu deren gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr auch die Verkehrssicherheitsberatung gehört.

 

 

 

 

 

  1. Über ihre Bemühungen im Sinne der Punkte 2. und 3. erstattet die Verwaltung der Hansestadt Rostock Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 01.06.2016 in geeigneter Weise Bericht.

    Im Falle einer Zustimmung der Bürgerschaft zum Antrag kann derzeit nicht zugesichert werden, dass die vorgesehene Frist eingehalten würde, da sowohl Abstimmungen innerhalb der Hansestadt Rostock als auch interkommunal und insbesondere zu Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich anzuschließen wären.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben