Stellungnahme - 2016/AN/1512-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Bürgerschaft beschließt die Einrichtung eines Sportbeirates zur stärkeren Wahrnehmung der Interessen des Breiten- und des Leistungssports in der Hansestadt Rostock. Der Sportbeirat sollte sich nach Beschlussfassung der Satzung des Sportbeirates in der Rostocker Bürgerschaft konstituieren. Der Sportbeirat sollte mindestens vier Mal im Jahr zusammentreten und nachfolgende Aufgaben im Sinne des Sportes übernehmen: 

Der Sportbeirat hat die Aufgabe, die Hansestadt Rostock in allen grundsätzlichen Fragen des Sports zu beraten und zu unterstützen, insbesondere die Belange der Vereine und der Sporttreibenden Bevölkerung im Interesse der Sportpflege zu fördern. Seine beratende Tätigkeit erstreckt sich im Rahmen der Zuständigkeit der Bürgerschaft insbesondere auf

 

Die Hansestadt Rostock als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts hat ihre Verwaltung und Beschlussorgane entsprechend den Regularien der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern strukturiert. Auf deren Grundlage werden alle wichtigen Angelegenheiten überwacht.

 

In den Bereich des eigenen Wirkungskreises fallende beabsichtigte neu einzurichtende Interessenvertretungen für die Aufgabenerledigung im Bereich des Breiten- und Leistungssports bestehen bereits seit vielen Jahren bewährte Steuerungsgremien in der Hansestadt Rostock.

 

Diese Gremien, wie der Stadtsportbund Rostock e.V. (SSB), und der beratende Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport arbeiten sehr intensiv und komplex gemeinsam mit dem Verwaltungsbereich – insbesondere mit dem zuständigen Amt für Schule und Sport – zusammen.

 


Dabei zeigt sich insbesondere die unabdingbar notwendige Betrachtung der Sportentwicklung in der Hansestadt Rostock zwischen den pflichtigen und den freiwilligen Sportaufgaben in konkludenter Übereinstimmung zu konzipieren.

 

Diese Verfahrensweise hat nachweislich zur positiven Entwicklung der Sportlandschaft in der Hansestadt Rostock geführt.

 

Mit der angeregten Einrichtung eines Sportbeirates der Hansestadt Rostock wird zu den bestehenden Gremien eine Parallelstruktur aufgebaut, welche sich ausschließlich den freiwilligen Sportaufgaben widmen möchte.

 

Daher wird aus Sicht der Verwaltung die bestehende Struktur als ausreichend erachtet.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

Produkt:                                                                      Bezeichnung:

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

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wendungen

Ein-zahlungen

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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

 

 

 

 

 

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Prüfaufträge

Nr.

Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben