Antrag - 2016/AN/1520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock stellt fest, daß junge Fahrer beziehungsweise Fahranfänger noch immer zur Risikogruppe Nummer eins im Straßenverkehr zählen. Das belegen sowohl bundesweite als auch auf Mecklenburg-Vorpommern bezogene Zahlen.
 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erteilt der Verwaltung den Auftrag, gemeinsam mit der Kreisverwaltung des Landkreises Rostock sowie Gymnasien und Beruflichen Schulen, die ihren Sitz auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock und im Landkreis Rostock haben, zu prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang es möglich ist, als Ergänzung zu dem Projekt CrashKurs M-V für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Rostock ein Schutzengel-Projekt nach dänischem Vorbild ins Leben zu rufen.
 

3. In die entsprechenden Vorstöße werden neben dem Ministerium für Inneres und Sport auch die Landesverkehrswacht MV und der Landes-Datenschutzbeauftragte einbezogen.
 

4. Über ihre Bemühungen im Sinne der Punkte 2. und 3. erstattet die Verwaltung der Hansestadt Rostock Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 01.06.2016 in geeigneter Weise Bericht.

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Sachverhalt:

 

Junge Fahranfänger bilden unverändert die Risikogruppe Nummer eins im Straßenverkehr. Obwohl sie bundesweit nur etwa acht Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind sie mit fast 20 Prozent an Verkehrsunfällen beteiligt. In Mecklenburg-Vorpommern kamen im vergangenen Jahr 93 Menschen bei Unfällen ums Leben (2014: 92). Laut Mitteilung des Innenministeriums vom 08.01. d.J. wurden allein in den Monaten Januar und Dezember des Vorjahres insgesamt 22 Verkehrsteilnehmer getötet. In den Vergleichsmonaten des Jahres 2014 seien es zusammen sieben gewesen. Nach dem Höchststand von 1991 mit 624 tödlichen Verkehrsunfällen war deren Zahl kontinuierlich gesunken. 2013 hatte sie mit 80 Verkehrstoten ihren bisherigen Tiefstand erreicht. Seitdem geht die Tendenz wieder leicht nach oben.


Wie der vorläufigen Polizei-Statistik weiter entnommen werden kann, nimmt dabei die Zahl junger Unfallopfer wieder zu. Demzufolge starben 2015 neun Kraftfahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren; die Zahl der jungen Verursacher von tödlichen Verkehrsunfällen stieg von fünf auf zwölf (siehe auch Nordkurier vom 09.01.2016: „Mehr Junge sterben auf den Straßen“). 


Derzeit gibt es mit dem Projekt CrashKurs MV, einem für Schulen entwickelten Programm bzw. Präventionsangebot der Polizei Mecklenburg-Vorpommern und der Verkehrs­sicherheits-Kommission, eine Möglichkeit, jungen Fahranfängern die möglichen Folgen unangepasster Geschwindigkeit und/oder des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluß vor Augen zu führen. Dabei berichten Eltern über den Verlust ihrer bei Unfällen getöteten Kinder oder Feuerwehrleute über Einsätze bei schweren Unfällen.

 

In der Seestadt Bremerhaven gibt es seit 2007 das Projekt „Schutzengel“. Ausgangspunkt für die Kampagne ist die Tatsache, dass 18- bis 24-jährige Männer prozentual die meisten Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und/oder Toten verursachen. Die Gründe dafür liegen fast durchweg in zu schnellem Fahren und das in nicht unerheblichem Maße in Verbindung mit Alkohol oder Drogen. Dadurch wird nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Leben anderer Teilnehmer am Straßenverkehr und nicht zuletzt auch das der meist weiblichen Beifahrer gefährdet.

 

Genau hier setzt das Schutzengel-Projekt an. Junge Frauen können lernen, wie sie sich selbst als Beifahrer schützen – und wie sie als Schutzengel ihrer Begleiter das bisherige Verkehrs-Unfallaufkommen positiv beeinflussen können. In diesem Zusammenhang soll der emotionale Einfluss junger Frauen genutzt werden, um die Zahl der durch junge Männer verursachten Verkehrsunfälle sowie die Zahl der Fahrten unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss zu senken bzw. zu verhindern.

 

In enger Abstimmung mit der Verkehrswacht werden dabei laufend alle jungen Frauen in Bremerhaven angeschrieben, die das 16. Lebensjahr vollenden. Die Frauen erhalten dann den Schutzengel-Pass, mit dem sie an Aktionen der Sponsoren und Kooperationspartner teilnehmen können. Diesen Ausweis bekommen auch junge Frauen aus den in Niedersachsen liegenden Nachbargemeinden Langen, Spaden, Schiffdorf, Nordenham und Brake ausgehändigt. Im übrigen legte der Landes-Datenschutzbeauftragte seine Genehmigung zur entsprechenden Datenerhebung vor (siehe dazu auch www.bremerhaven.de).

 

Die Polizei Bremerhaven, einer der Partner des Schutzengel-Projektes, beschäftigte dabei die Frage, wie die jungen Leute von Beginn an am besten anzusprechen seien. Am optimalsten, so die Antwort, kann dies durch ebendiesen Personenkreis selbst erreicht werden, der Appelle an seine Altersgenossen richtet. Und so wurde durch die Kunstleistungskurse des Lloyd Gymnasiums und drei Schülerinnen der Beruflichen Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung eine neue Kampagne entwickelt. Den nötigen Feinschliff besorgte eine professionelle Agentur.

 

Unter dem Strich entstand eine Schutzengel-Kampagne, die weniger auf Belehrung setzt, sondern von den Fahrern vielmehr eine klare Entscheidung verlangt: Airbag oder Kopfkissen, Joint oder Kaffee, Sarg oder Bett.

 

Die Bilder auf den geschaffenen Plakaten machen deutlich, was eine unangepasste Fahrweise oder Drogen und/oder Alkohol am Steuer anrichten können, wobei auch schockierende Motive wie das blutige Gesicht eines Mädchens gezeigt werden.

Verbunden ist die Kampagne mit dem Motto „Du entscheidest“. Die Botschaft wird zum einen über 13 neue, attraktive Schutzengel auf den Straßen und in Diskotheken verbreitet. Zum anderen gibt es eine App für Smartphones, T-Shirts, Taschen und einen eigens beklebten Linienbus (siehe auch Nordsee-Zeitung vom 05.06.2015: „Die Schutzengel starten durch“).


Die Idee zum Schutzengel-Projekt ist 1997 in Dänemark entstanden. Anlaß waren auch dort die hohen Verkehrsunfallzahlen unter Beteiligung junger Menschen.

 

Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der NPD hervorgeht, werden seitens der Hansestadt Rostock keine Kampagnen im eben genannten Sinne konzipiert oder durchgeführt (siehe auch Vorlage/Nr. 2016/AM/1451-01). Ein gewisser Handlungsbedarf besteht in dieser Hinsicht aus Sicht des Antragstellers – nicht zuletzt mit Blick auf die eingangs erwähnten Zahlen – aber durchaus.

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt