Beschlussvorlage - 2016/BV/1511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der Schule am Schäferteich – Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Pablo-Picasso-Straße 45 – zum Schuljahresbeginn 2016/17.

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Beschlussvorschriften:

-          § 22 Abs. 3 KV M-V in der aktuell gültigen Fassung

-          §§ 11, 36, 102,107, 108 SchulG M-V in der aktuell gültigen Fassung

-          § 4 SEPVO M-V in der aktuell gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 107 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) haben die Landkreise und kreisfreien Städte als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

 

Diese haben den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung und beinhalten die Umsetzung eines bedarfsorientierten Beschulungsangebotes mit entsprechender Qualität im Zusammenhang mit einer optimalen Wirtschaftlichkeit.

 

Die notwendigen Planungsprozesse für die Erarbeitung der 4. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sind eingeleitet. Es ist beabsichtigt dieses Planungsdokument der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Sommer 2016 zur Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Aufhebung der Schule am Schäferteich – Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - ist Bestandteil der 4. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock. Aufgrund der notwendigen Zeitschiene für die Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017 ist der vorgezogene Beschluss über diese Einzelmaßnahme unabdingbar.

 

Im Rahmen der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern sind die Schulträger bei der Aufstellung der Schulentwicklungsplanung angehalten, die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) zu beachten. Mit Stand vom 25. September 2015 hat dazu das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V ein entsprechendes „Strategiepapier  der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet.

 

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf „Lernen“ sollen demnach künftig gemeinsam beginnend mit der Jahrgangsstufe 1 inklusiv an Grundschulen beschult werden.

 

In der Hansestadt Rostock bestehen aktuell mit dem „Förderzentrum an der Danziger Straße“, dem Förderzentrum am Schwanenteich“ und der „Schule am Schäferteich“ drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

 

Im Zuge des gesamtstädtischen Planungsprozesses des Schulnetzes der Hansestadt Rostock hat der Schulträger auch die Aufgabe, die Auslastung der Raumressourcen für einen geordneten Schulbetrieb zu prüfen. Insbesondere in Anbetracht des in den künftigen Schuljahren prognostizierten Anstieges des Schüleraufkommens. 

 

Im Ergebnis der Analyse ist festzustellen, dass das für die kommenden Jahre prognostizierte Schüleraufkommen insbesondere im Stadtbereich Stadtmitte durch die vorhandene Schulstruktur nicht ausreichend versorgt werden kann. Um freie Kapazitäten im Stadtbereich zu erschließen, wird beabsichtigt in einem ersten Schritt die Schülerschaft der Förderschule am Schäferteich künftig durch die Schulen „Förderzentrum an der Danziger Straße“, Danziger Straße 45, und „Förderzentrum am Schwanenteich“, Kuphalstraße 78, ab dem Schuljahr 2016/17 zu versorgen und die Förderschule am Schäferteich damit aufzulösen. Dazu stehen in den jeweiligen Schulgebäuden freie Raumkapazitäten zur Verfügung. In einem zweiten Schritt kann dann der Schulstandort der Förderschule am Wasserturm, Blücherstraße 42, an den mit dem Schuljahr 2016/17 frei gewordenen Schulstandort Pablo-Picasso-Straße 45 nach erfolgter Sanierung zum Schuljahr 2017/18 verlagert werden. 

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde die Schulkonferenz der Förderschule am Schäferteich gemäß § 76 Abs. 9 SchulG M-V am 19. Oktober 2015 angehört.

 

Der Beschlussinhalt unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:  keine

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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17.02.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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18.02.2016 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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02.03.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen