Beschlussvorlage - 2016/BV/1503

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (2)  in Verbindung mit § 32 Kommunalverfassung M-V; Gesellschaftsvertrag der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/BV/5644

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock hält an der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) 100 % der Geschäftsanteile.

Der Gesellschaftsvertrag der WIRO regelt im § 8, dass der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern besteht, davon 5 Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist die Legislaturperiode der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und endet drei Monate nach den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Herr Giesen hat mit Schreiben vom 05.01.2016 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates der WIRO GmbH mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Es ist deshalb erforderlich, dass eine Nachbesetzung erfolgen muss.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock (Beschluss –Nr. 0769/07-BV mit Änderungen vom 17.03.2010) im Teil I Punkt 2.2.5 ausgeführt wird, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft ist eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Aufsichtsrat der WIRO zu benennen.

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Beschlüsse

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02.03.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1503:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt einen Vertreter in den Aufsichtsrat der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH:

 

für die CDU-Fraktion:Jan-Hendrik Brincker