Beschlussvorlage - 2016/BV/1500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft beschließt die Aufnahme der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 13 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 0660/02-BV der Bürgerschaft vom 07.05.2003

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 0660/02-BV vom 7. Mai 2003 beendete die Bürgerschaft eine bereits bestehende Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS) im Rahmen der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes.

Diese Entscheidung hatte zur Folge, dass ein wichtiger Bestandteil der sportfachlichen Begleitung für die Verwaltung der Hansestadt Rostock in den Folgejahren nicht mehr zur Verfügung stand. Ein Austausch von fundierten Erkenntnissen und Entwicklungsprozessen mit anderen Kommunen findet nicht mehr statt.

In der fachlichen Praxis wird zunehmend immer deutlicher, dass sich die Anforderungen an den Sport im Laufe der Zeit essentiell im Wandel befinden. Der Sportgedanke hat sich in allen Bevölkerungsschichten grundlegend verändert und fordert ein kommunales infrastrukturelles Umdenken. Insbesondere für künftige weitere Entwicklungsszenarien innerhalb der kommunalen Sportlandschaft in der Hansestadt Rostock wäre das Eingehen einer neuerlichen Mitgliedschaft in die ADS sehr bedeutsam.

Der Hansestadt Rostock gehen als Nichtmitglied wichtige Informationen zu den verschiedensten Themenbereichen des Sports verloren, die für die Grundlagenentscheidungen von Bedeutung sein können.

Die ADS wurde im Oktober 1949 in Duisburg gegründet. Sie ist ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und Kreisen, sowie Verbänden, Betrieben und Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung in Deutschland, die den Sport fördern oder Sportstätten und / oder Bäder betreiben.

Die ADS fördert die fachliche Fortbildung ihrer Mitglieder. Sie ist für den Informations- und Erfahrungsaustausch auf Bundesebene zuständig und greift Themen auf, die aus sportfachlicher Sicht von Interesse sind. Dazu gehören z.B.

  • die Sportentwicklungsplanung,
  • die Sportstättenplanung,
  • der Sportstättenbau und die Sportstättenunterhaltung,
  • Sport und Umwelt sowie
  • generelle Fragen, die in Zusammenhang mit dem Bäderbetrieb stehen, Entwicklungstendenzen in der kommunalen Sportförderung
  • u.v.a.m.

Die ADS pflegt zur Förderung des Sports in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden den Kommunikations- und Informationsaustausch zwischen den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, sich mit ihren spezifischen Angelegenheiten und Problemen an die Arbeitsgemeinschaft zu wenden und Beratungsleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen. Besonders die Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Sportverwaltungen sind dabei von besonderer Bedeutung. Insbesondere auch deshalb, da es keine konkreten gesetzlichen Rahmenvorschriften für sportliche Entwicklungsprozesse gibt.

Die ADS arbeitet eng zusammen mit der Sportwissenschaft sowie der Sportwirtschaft und der Sportindustrie und ist deren sach- und fachkundiger Gesprächs- und Beratungspartner.

Zurzeit gehören der ADS fast 400 Städte, Gemeinden und Landkreise aus allen 16 Bundesländern als Mitglieder an. Aus Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit 7 Städte/ Gemeinden Mitglied der ADS. Auch Sportämter aus den deutschsprachigen Nachbarländern darf die ADS als Mitglieder willkommen heißen.

Leistungen des Netzwerkes der ADS:

  • Einladung zur jährlichen Tagung mit Fachvorträgen (mit Fortbildungsnachweis), die sich an Fragestellungen aus der kommunalen Praxis orientieren, zum günstigen Mitgliederpreis
  • Zugriff auf alle Dokumente im ADS-Wissensmanagement zu den Arbeitsfeldern: 
    Sportstätten, Verwaltungspraxis, Sportentwicklung, Bildung & Qualifizierung, Sportpolitik
  • Nutzung des interaktiven Experten-Netzwerks der ADS auf der Internetseite mit der Gestaltung eigener Foren

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 55,00 EUR als Festbetrag. Hinzu kommen Tagungsgebühren für Mitglieder zur Jahrestagung in Höhe von z. Zt. 150,00 EUR und die diesbezüglichen Reisekosten. Die Jahrestagung ist eine Fortbildungsmaßnahme. Auch Nichtmitglieder sind zur Teilnahme an der Jahrestagung berechtigt und entrichten als Tagungsgebühr 210,00 EUR. Außerhalb der Jahrestagung stehen Nichtmitgliedern keine Informationen zur Verfügung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 40

Produkt: 42401              Bezeichnung: Sportstätten und Bäder BgA

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

5642 0010/7642 0010

Mitgliedsbeiträge an Ver­bände und Ver­eine

 

100 EUR

 

 

 

 

 

100 EUR

2017

5613 1010/7613 1010

Reise- und Fahrkosten

 

200 EUR

 

200 EUR

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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14.04.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.04.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen