Beschlussvorlage - 2016/BV/1498
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste zur Antragstellung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) aus dem Investitionsprogramm 2013/2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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09.02.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste vom 14.04.2015 zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 - 2014 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hansestadt Rostock.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Kapitel 1 Investitionsprogramm 2008 – 2013
0698/08-BV vom 16.09.2008
0891/08-BV vom 25.11.2008
0312/09-DV vom 24.03.2009
2009/BV/0080 vom 28.04.2009
2009/BV/0789 vom 12.01.2010
2010/BV/1146 vom 07.05.2010
2012/BV/4216 vom 15.01.2013
2014/BV/0154 vom 23.09.2014
Kapitel 2 Investitionsprogramm 2013 – 2014
2013/BV/4385 vom 19.03.2013
2013/IV/4481 vom 07.05.2013
2013/BV/5134 vom 03.12.2013
2015/BV/0810 vom 14.04.2015
Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015-2018
2015/BV/1355
Sachverhalt:
Der Hansestadt Rostock standen bisher auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr aus dem Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 - 2014 Mittel in Höhe von 1.532.825,92 Euro zur Verfügung. Aufgrund noch vorhandener Restgelder aus dem Land ist eine Aufstockung um 97.772,43 Euro auf 1.630.598,35 Euro möglich. Derzeit wurden 16 Einzelmaßnahmen, davon 10 Kindertageseinrichtungen und 6 Tagespflegestellen mit einem Gesamtförderbetrag von 1.300.275,94 Euro bezuschusst. Dieser Förderbetrag basiert auf den tatsächlich erfolgten Zahlungen unter Berücksichtigung möglicher Nichtinanspruchnahmen von Geldern oder von Rückzahlungen nach der Prüfung von Verwendungsnachweisen. Änderungen können sich aufgrund der laufenden Prüfungen der Verwendungsnachweise noch ergeben.
Neben der Rücknahme des Antrages für den Bau der Kindertagesstätte in Groß Klein durch die KJG mbH aufgrund nicht gesicherter Finanzierung wurde auch die Folgemaßnahme zum Bau der Kindertagesstätte im Barnstorfer Wald durch den Verein Institut Lernen & Leben zurückgestellt. Eine rechtzeitige Fertigstellung, die lt. Förderprogramm bis zum 30.06.2016 zu erfolgen hat, war nicht gesichert.
Gemäß der benannten Förderrichtlinie sind Anträge nur förderfähig, wenn diese bis zum 30.10.2013 gestellt wurden. Die Antragstellung kann formlos erfolgen, eine Verschiebung und Neuausrichtung der beantragten Maßnahme an einem anderen Standort ist dabei möglich und obliegt der Einschätzung der Verwaltung.
Die ASB gGmbH hat am 22.03.2013 einen Antrag auf Bau einer Kindertagesstätte im Wiesenweg gestellt, diesen Antrag aufrechterhalten und in den Ersatzneubau Kindertages-stätte „Tierhäuschen“ umgewandelt. Die aktuelle Überarbeitung des Antrags liegt vom Januar 2016 vor und bezieht sich auf die Teilabschnitte Rohbau, Gründung und Planung und Ausstattung. Die Förderung einer eines Bauabschnitts ist generell möglich, wenn sich sowohl die Antragstellung als auch die Bewilligung auf entsprechenden beziehen. Die Förderung ist in Höhe von 330.332,41 Euro möglich, was eine anteilige Finanzierung der Teilmaßnahme von 43,65 vom Hundertsatz beträgt.
Aufgrund der begrenzten Umsetzungsfrist wurde parallel zum Jugendhilfebeschluss das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V über die Antragstellung und die Änderung in Kenntnis gesetzt. Das Ergebnis steht noch aus.
Die finanziellen Auswirkungen aller Maßnahmen sind in der Gesamtheit dargestellt und in der Einzelaufstellung aufgeschlüsselt. Die beantragte Fördersumme bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hansestadt Rostock entstehen nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkte: 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)
36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)
Konten: 36101.68142000
36102.68142000
Bezeichnung: Investitionszuwendungen vom Land
Konten: 36101.78440000
36102.78440000
Bezeichnung: Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle
Vermögensgegenstände
Gesamtaufstellung:
HH-Jahre | Konto/Bezeichnung | Finanzhaushalt | |
Einzahlungen | Auszahlungen | ||
2013-2016 | 36101.68142000 Investitionszuwendungen vom Land |
1.622.184,74 €
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2013-2016 | 36101.78440000 |
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1.622.184,74 €
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2013-2016 | 36102.68142000 Investitionszuwendungen vom Land |
8.413,61 € |
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2013-2016 | 36102.78440000 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
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8.413,61 € |
Einzelaufstellung der Maßnahmen siehe Anlage 1
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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