Beschlussvorlage - 2016/BV/1498

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste vom 14.04.2015 zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 - 2014 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hansestadt Rostock.

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Kapitel 1 Investitionsprogramm 2008 – 2013

0698/08-BV               vom 16.09.2008

0891/08-BV              vom 25.11.2008

0312/09-DV     vom 24.03.2009

2009/BV/0080  vom 28.04.2009

2009/BV/0789  vom 12.01.2010

2010/BV/1146  vom 07.05.2010

2012/BV/4216  vom 15.01.2013

2014/BV/0154  vom 23.09.2014

 

Kapitel 2 Investitionsprogramm 2013 – 2014

2013/BV/4385              vom 19.03.2013

2013/IV/4481   vom 07.05.2013

2013/BV/5134  vom 03.12.2013

2015/BV/0810  vom 14.04.2015

 

Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015-2018

2015/BV/1355

 

Sachverhalt:

 

Der Hansestadt Rostock standen bisher auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr aus dem Kapitel 2 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 - 2014 Mittel in Höhe von 1.532.825,92 Euro zur Verfügung. Aufgrund noch vorhandener Restgelder aus dem Land ist eine Aufstockung um 97.772,43 Euro auf 1.630.598,35 Euro möglich. Derzeit wurden 16 Einzelmaßnahmen, davon 10 Kindertageseinrichtungen und 6 Tagespflegestellen mit einem Gesamtförderbetrag von 1.300.275,94 Euro bezuschusst. Dieser Förderbetrag basiert auf den tatsächlich erfolgten Zahlungen unter Berücksichtigung möglicher Nichtinanspruchnahmen von Geldern oder von Rückzahlungen nach der Prüfung von Verwendungsnachweisen. Änderungen können sich aufgrund der laufenden Prüfungen der Verwendungsnachweise noch ergeben.

 

Neben der Rücknahme des Antrages für den Bau der Kindertagesstätte in Groß Klein durch die KJG mbH aufgrund nicht gesicherter Finanzierung wurde auch die Folgemaßnahme zum Bau der Kindertagesstätte im Barnstorfer Wald durch den Verein Institut Lernen & Leben zurückgestellt. Eine rechtzeitige Fertigstellung, die lt. Förderprogramm bis zum 30.06.2016 zu erfolgen hat, war nicht gesichert.

 

Gemäß der benannten Förderrichtlinie sind Anträge nur förderfähig, wenn diese bis zum 30.10.2013 gestellt wurden. Die Antragstellung kann formlos erfolgen, eine Verschiebung und Neuausrichtung der beantragten Maßnahme an einem anderen Standort ist dabei möglich und obliegt der Einschätzung der Verwaltung.

 

Die ASB gGmbH hat am 22.03.2013 einen Antrag auf Bau einer Kindertagesstätte im Wiesenweg gestellt, diesen Antrag aufrechterhalten und in den Ersatzneubau Kindertages-stätte „Tierhäuschen“ umgewandelt. Die aktuelle Überarbeitung des Antrags liegt vom Januar 2016 vor und bezieht sich auf die Teilabschnitte Rohbau, Gründung und Planung und Ausstattung. Die Förderung einer eines Bauabschnitts ist generell möglich, wenn sich sowohl die Antragstellung als auch die Bewilligung auf entsprechenden beziehen. Die Förderung ist in Höhe von 330.332,41 Euro möglich, was eine anteilige Finanzierung der Teilmaßnahme von 43,65 vom Hundertsatz beträgt.

 

Aufgrund der begrenzten Umsetzungsfrist wurde parallel zum Jugendhilfebeschluss das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V über die Antragstellung und die Änderung in Kenntnis gesetzt. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Die finanziellen Auswirkungen aller Maßnahmen sind in der Gesamtheit dargestellt und in der Einzelaufstellung aufgeschlüsselt. Die beantragte Fördersumme bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hansestadt Rostock entstehen nicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:     50

Produkte:                 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

                              36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)

Konten:                     36101.68142000
                              36102.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konten:                     36101.78440000              

                              36102.78440000

Bezeichnung:   Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle      

                                 Vermögensgegenstände

 

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2013-2016

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

1.622.184,74

 

 

2013-2016

36101.78440000
Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

1.622.184,74

 

2013-2016

36102.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

8.413,61 €

 

 

2013-2016

36102.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

8.413,61 €

 

Einzelaufstellung der Maßnahmen  siehe Anlage 1

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.02.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen