Beschlussvorlage - 2016/BV/1478

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Aktualisierung der 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23 (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

  • Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der aktuell gültigen Fassung
  • Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (SEPVOBS M-V) in der aktuell gültigen Fassung
  • Verordnung über die Organisation des Unterrichts, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (BSOrgVO M-V) in der aktuell gültigen Fassung

 

 

 

 


bereits gefasste Beschlüsse:

2013/BV/4392 vom 19. Juni 2013
4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2013/14 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23“

 

Sachverhalt:

 

Die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2013/14 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23 wurde mit der Vorlage 2013/BV/4392 durch die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 19. Juni 2013 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock beschlossen.

 

Die Fortschreibung unterlag dem Genehmigungsvorbehalt der Obersten Schulbehörde, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Genehmigung wurde am 24. November 2014 mit Auflagen erteilt. Diese Auflagen wurden durch umfangreiche Abstimmungsprozesse unter den Planungsträgern entwickelt und abgestimmt.

 

Mit der in der Anlage beigefügten 1. Aktualisierung der 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23 werden diese Auflagen ab dem Schuljahr 2015/2016 erfüllt.

 

Aufgrund der demographischen Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden in der Vergangenheit zunehmend die Mindestanforderungen zur Bildung der Eingangsklassen nicht erreicht, sodass die Träger der Schulentwicklungsplanung der beruflichen Schulen die Landkreise und Kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern dazu angehalten waren, von den Auflagen betroffenen beruflichen Bildungsgänge prozessual im Sinne der Sicherstellung einer künftigen standortgesicherten, qualitätsbezogenen Ausbildung vorzunehmen.

 

Diese 1. Aktualisierung der 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23 zeichnet sich auch dadurch aus, dass insbesondere den Grundsätzen der Inklusion Rechnung getragen wird.

 

Insbesondere wurden die Bildungsgänge der Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker (ehemals Werker- und Helferberufe), welche anerkannte Ausbildungsberufe für junge Menschen mit Behinderung sind, im Zuge der inklusiven Beschulung den entsprechenden Vollberufen der jeweiligen zuständigen beruflichen Schule neu zugeordnet bzw. verlagert.

 

Im Zuge der beruflichen Integration von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen eine Perspektive hin zu einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen, sind im Rahmen einer ein- bis zweijährigen Berufsvorbereitungsphase besondere Konzepte an den Berufsschulen erforderlich.

 

Diese berücksichtigen in adäquater Weise die Besonderheiten dieser Schülergruppe, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und die unterrichtlichen Bedürfnisse von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen, gerade im Bereich der Sprachförderung.

 

Daher wurde an der Beruflichen Schule Dienstleistung- und Gewerbe Rostock diese Vorbereitungsphase beginnend ab dem Schuljahr 2015/2016 neu eingerichtet.

 


Die 1. Aktualisierung der 4. Fortschreibung des Schulentwicklungs­planes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23  unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt der Obersten Schulbehörde, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                           

 

Die Umsetzung erforderlicher baulicher Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit der durch die Bürgerschaft diesbezüglich gesetzten Prioritäten der städtischen Investitionsmaßnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock und des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              kein Bezug

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.03.2016 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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16.03.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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17.03.2016 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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29.03.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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05.04.2016 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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05.04.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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06.04.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen