Beschlussvorlage - 2016/BV/1475

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Errichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock einschließlich des Schulkonzeptes (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

-          § 22 Abs. 3 KV M-V  in der aktuell gültigen Fassung

-          §§ 11, 36, 102,107, 108 SchulG M-V in der aktuell gültigen Fassung

-          § 4 SEPVO M-V in der aktuell gültigen Fassung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2015/AN/0845              Errichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock
vom 06.05.2015

 

(2015/IV/1359              Errichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock
vom 18.11.2015 (Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport))

 

Sachverhalt:

Gemäß § 107 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) haben die Landkreise und kreisfreien Städte als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

 

Diese haben den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung und beinhalten die Umsetzung eines bedarfsorientierten Beschulungsangebotes mit entsprechender Qualität im Zusammenhang mit einer optimalen Wirtschaftlichkeit.

 

Die notwendigen Planungsprozesse für die Erarbeitung der 4. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock sind eingeleitet.

 

 

Es ist beabsichtigt, dieses Planungsdokument der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Sommer 2016 zur Prüfung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Errichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock ist Bestandteil der 4. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock. Aufgrund der notwendigen Zeitschiene für die Vorbereitung des Schuljahres 2016/2017 ist der vorgezogene Beschluss über diese Einzelmaßnahme unabdingbar.

 

Damit erstmals zum Schuljahr 2016/17 die Schülerinnen und Schüler der heutigen Klassenstufe 10, die die Absicht haben, das Abitur abzulegen, dies an der Jenaplanschule Rostock tun können, ist es zwingend notwendig, alle rechtlichen Erfordernisse einzuleiten und zeitnah abzuschließen.

 

Im Beteiligungsverfahren der Schulkonferenz der Jenaplanschule Rostock gem. § 76 Abs. 9 SchulG M-V hat diese am 30.11.2015 dem neuen Schulkonzept zugestimmt.

 

Unmittelbar nach der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ist das Antragsbegehren auf Errichtung einer Sekundarstufe II dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zur Genehmigung zuzuleiten.

 

Alle wesentlichen Rahmendaten der ab dem Schuljahr 2016/2017 auszurichtenden neuen Organisationsstruktur der Jenaplanschule Rostock sind in der Anlage beigefügt.

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Mai 2015 zum Antrag 2015/AN/0845 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie an der Jenaplanschule Rostock zum Schuljahresbeginn 2016/17 eine Sekundarstufe II eingerichtet werden kann.

Dieser Arbeitsprozess erforderte mehrere Prüfprozesse aus der Sicht der Hansestadt Rostock als Schulträger. Darüber hinaus ist eine Prüfung und ggf. zu erteilende Genehmigung seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Genehmigungsbehörde Voraussetzung.

Daraus abgeleitet wurden die erforderlichen stadtinternen Prüfprozesse in enger Zusammenarbeit mit der Jenaplanschule Rostock geführt und zugleich mit Schreiben des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock vom 11. August 2015 an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Auskunft zum Antragsbegehren der Hansestadt Rostock seitens des Entscheidungsträgers erbeten.

Im Rahmen dieser Prüfprozesse sind nachfolgend ausgewiesene Ergebnisse entstanden:

 

1.              Eine Einführung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock im Rahmen des heute bestehenden Raumvolumens des Schulgebäudes Lindenstraße 3a ist ausgeschlossen.

2.              Für einen vollständigen Ausbau der Jenaplanschule Rostock einschließlich der Sekundarstufe II werden langfristig zusätzliche Schulraumkapazitäten wie folgt benötigt:

9 Unterrichtsräume (jeweils 50 m²)

2 Fachunterrichtsräume (1 x Chemie, 1 x Naturwissenschaften) jeweils zzgl. Vorbereitungsraum (15 m²)

1 Computerkabinett (50 m²)

1 Teilungsraum (30 m²)

1 Lehrerzimmer (30 m²)

1 Essenraum inkl. Ausgabeküche (60 m²)

1 Schulclubraum (20 m²)

1 Büro Koordinator Sek II

 

Das erweiterte Raumprogramm am jetzigen Standort zuzüglich angrenzender Erschließungsflächen wurde geprüft und wäre umsetzbar. Seitens der Verwaltung wurden die erforderlichen Flächen bereits in dem in Erarbeitung befindlichen Entwurf des Rahmenplanes „Ehemaliger Güterbahnhof“ eingebracht (geplanter Bürgerschaftsbeschluss 1. Halbjahr 2016).

 

  1. Insgesamt sieben Varianten der möglichen Bauausführung wurden mit einem Bauplanungsbüro erstellt und mit der Jenaplanschule Rostock eine gemeinsam getragene Vorzugsvariante abgeleitet. Die erstellte Machbarkeitsstudie geht von voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 1.890.000 EUR aus. Eine ggf. gewollte bauliche Umsetzung dieses Vorhabens würde jedoch einen längerfristigen Zeitraum in Anspruch nehmen, daher werden im Folgenden Alternativen aufgezeigt.
  2. Kurzfristig stünde zum Schuljahresbeginn 2016/17 in der Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a, eine räumliche Interimslösung zur Verfügung. Für das Schuljahr 2016/17 können dort Unterrichtsräume mitgenutzt werden. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird mit der 4. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock vorgesehen, die Förderschule am Wasserturm, Blücherstraße 42 schulorganisatorisch an den heutigen Schulstandort Pablo-Picasso-Straße 45 zu verlegen. Dieser Standort wird durch die bevorstehende Auflösung der bisherigen (Förder-)Schule am Schäferteich zum Schuljahr 2016/17 verfügbar. Somit wird der Standort Blücherstraße 42 der Jenaplanschule Rostock ab dem Schuljahr 2017/18 für den Zeitraum bis zur finalen baulichen Lösung in der Lindenstraße 3 a als Außenstelle mit zunächst 11 Unterrichtsräumen ergänzend zur Verfügung gestellt.

In Zusammenfassung der Ergebnisse 1 bis 5 wären aus Schulträgersicht die räumlichen Möglichkeiten der Eröffnung einer Sekundarstufe II zum Schuljahresbeginn 2016/17 gegeben.

  1. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 (Posteingang Hansestadt Rostock am 12. November 2015) liegt nunmehr auch die Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf den Prüfantrag zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Jenaplanschule Rostock ab dem Schuljahr 2016/17 vor. Zusammenfassend besagt dieses:

5.1.  Die erforderlichen Mindestschüleranzahlen für 2016/17 belaufen sich am untersten Rand einer gerade noch möglichen Genehmigungsfähigkeit unter Anerkennung aller Ausnahmetatbestände und einer „deutlich über dem Landesdurchschnitt“ liegenden Übergangsquote. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern führt weitergehend aus, inwieweit die vorgeschriebene Mindestschülerzahl für die Jahrgangsstufe 11 tatsächlich ab dem Schuljahr 2016/17 erreicht werden kann, wäre im Rahmen einer dreijährigen Probezeit möglich nachzuweisen.

5.2.  Das von der Jenaplanschule Rostock erstellte Schulkonzept zur Einführung und zum künftigen Betrieb einer Sekundarstufe II ist aus Sicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „… auch unter den besonderen Bedingungen der Jenaplanschule nicht genehmigungsfähig und auch nicht realistisch.“ Die Schulkonferenz der Jenaplanschule Rostock hat daraufhin in ihrer Sitzung am 30. November 2015 das Schulkonzept in überarbeiteter Form erneut beschlossen.
Im Rahmen einer Vorabprüfung wurde dieses neue Konzept dem zuständigen Referat im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgestellt. Nach schulfachlicher Einschätzung der oberen Schulbehörde bestehen nunmehr formal keine Bedenken mehr hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit des zuletzt eingereichten Schulkonzeptes.

5.3.  Die notwendigen sächlichen Unterrichtsmittel bzw. die zu ergänzenden Schulraumausstattungen sind planmäßig in die Haushaltspläne für die Jahre 2016 bis 2018 eingeordnet worden.

In der Zusammenfassung der aufgezeigten Ergebnisse liegen nunmehr alle Voraussetzungen und Erfordernisse für die Beantragung der Einführung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock vor.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:                             40

Produkt:                            21806                                          Bezeichnung: Jenaplanschule Rostock

Investitionsmaßnahme Nr.:              -                            Bezeichnung: -

 

Auszahlungen im investiven Haushalt in den Kontengruppen 781 bis 784 in Höhe von voraussichtlich 80.000 EUR

Aufwendungen und Auszahlungen in der Verwaltungstätigkeit in der Kontengruppe 52 bis 56 in Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR

Die zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen werden innerhalb der Deckungskreise der Schulen gedeckt.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:  kein

 

 

Begründung der Dringlichkeit

Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport und Ortsbeirat Mitte

 

In Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2016/17 stehen in der Hansestadt Rostock zeitnah erforderliche Entscheidungen zur bevorstehenden Umsetzung der daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen an, daher kann nicht bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Hochschule und Sport gewartet werden.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.02.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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17.02.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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01.03.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Errichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock einschließlich des Schulkonzeptes (Anlage).

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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02.03.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen