Beschlussvorlage - 2016/BV/1459

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Aktionsplan zur Förderung der Elektromobilität wird bestätigt und ist schrittweise umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind nach Maßgabe des Haushaltes einzustellen.
  2. Im Rahmen eines Prozessmonitoring wird die Bürgerschaft über die Umsetzung des Aktionsplanes alle 3 Jahre informiert.
  3. Für die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplanes und des Prozessmonitoring bedarf es zusätzlicher personeller Kapazitäten. Zeitlich befristet (2 Jahre) ist die Projektstelle eines „e-Mobilitätslotsen“ unter Akquirierung von Fördermitteln einzurichten.
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Beschlussvorschriften§ 22 (2) KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2011/AN/1911 „Aktionsplan für Elektromobilität“

0779/08-A „Zentrales Fuhrparkmanagement und Carsharing“

2015/BV/0655 „Elektromobilitätsstrategie der Hansestadt Rostock und Aktionsplan“

 

Sachverhalt:

 

Per 25.3.2015 wurde die Elektromobilitätsstrategie (2015/BV/0655) von der Bürgerschaft als Rahmen setzende Strategie zur Förderung der Elektromobilität und als ein Fachbeitrag zum neuen Verkehrskonzept „Mobilitätsplan Zukunft“ bestätigt. Der Aktionsplan wurde dabei lediglich zur Kenntnis gegeben.

Hintergrund für den Aktionsplan zur Förderung der Elektromobilität war der Bürgerschaftsbeschluss 2011/AN/1911, in welchem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, einen Aktionsplan für Elektromobilität bis 09/2011 vorzulegen. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte der Beschluss bislang nicht umgesetzt werden.

 

Der Aktionsplan wurde zwischenzeitlich durch die Projektlenkungsgruppe aktualisiert und bezüglich der finanziellen Auswirkungen untersetzt.

 

Naturgemäß können die Finanzbedarfe für einzelne Maßnahmen des Aktionsplanes derzeit noch nicht beziffert werden. Einige Maßnahmen sind aber rein organisatorischer Art oder lassen sich im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze der Ämter realisieren (A 7, F4).

Allen Maßnahmen ist gemeinsam, dass sie geeignet sind, die Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr in der Stadt zu reduzieren (weniger Kosten durch Abgase, Lärm, Unfälle, Flächenverbrauch etc.) und so erheblich die externen /gesellschaftlichen Kosten zu senken.

 

Für einzelne Maßnahmen konnten bereits Fördermittel durch die Hansestadt Rostock eingeworben werden. So wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB bis April 2016 ein „Mobilitätsmanagementkonzept für die Hansestadt und den Landkreis Rostock zur Verbesserung der Stadt-Umland-Verkehre“ (Projektkoordination: Mobilitätskoordinator) aufgestellt.

Hierüber werden bereits vertiefend untersucht:

- Maßnahme A 2 „Mobilitätsportal / Mobilitätszentrale“

- Maßnahme A 5 „e-Busverkehr für das Seebad Warnemünde“

- Maßnahme B 5 „Einführung eines zentralen Fuhrparkmanagements in der Stadtverwaltung“

- Maßnahme E 1 „Integration der e-Mobilität und von (e-)Sharing in Wohnbauprojekte und Quartiersentwicklung“.

 

Fördermittelanträge wurden des Weiteren gestellt durch

- die Stadtwerke Rostock AG für Maßnahme B 4 „Entwicklung eines Ladenetzkonzeptes für halb-öffentliche und öffentliche Ladeinfrastruktur“

- die Tourismuszentrale für die Maßnahme C 1 „Entwicklung einer Dachmarke für touristische Elektromobilitätsangebote“

- die ATI Küste für die Maßnahme A 6 „e-Fähre Gehlsdorf – Stadthafen“.

 

Für andere Maßnahmen wie die Beschaffung von Fahrzeugen aber auch vertiefende Untersuchungen stehen verschiedene Fördertöpfe des Bundes und des Landes M-V zur Verfügung.

 

Um den Aktionsplan erfolgreich umzusetzen und alle Teilprojekte in Abstimmung mit den Vertretern der Wirtschaft und von Verbänden auf den Weg zu bringen, entsprechende Drittmittel zu beantragen und für das Prozessmonitoring bedarf es neben einer Projektlenkungsgruppe auch eines zentralen Ansprechpartners in der Stadtverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf eine Stelle geschätzt (1 VZÄ). Eine Projektstelle „e-Mobilitätslotse“ soll vorerst auf 2 Jahre befristet und größtenteils mit Fördermitteln finanziert werden (siehe finanzielle Auswirkungen). Die Stelle soll bei S4/ Mobilitätskoordinator angesiedelt werden. Eine Umsetzung des Aktionsplanes und des Prozessmonitoring durch den Mobilitätskoordinator ist aus Kapazitätsgründen ausgeschlossen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die meisten Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplanes können noch keine konkreten Auswirkungen dargestellt werden, da diese erst im weiteren Arbeitsprozess konkretisiert werden. Die Maßnahmen können nur unter Berücksichtigung der Haushaltslage aus den Haushaltsansätzen der Ämter durchgeführt werden. Einige Maßnahmen werden durch andere Unternehmen (SWR, RSAG etc.) umgesetzt. Umfangreiche Fördermittel zur Förderung der e-Mobilität stehen bereit und werden durch die Stadtverwaltung und die Unternehmen vorrangig zur Finanzierung herangezogen (siehe auch Sachverhalt).

 

 

 

 

Für folgende Maßnahmen können bereits finanzielle Auswirkungen konkret benannt werden, die nicht durch Haushaltsansätze gedeckt sind:

 

Teilhaushalt 03, Produkt: 11110000, Bez.: Mobilitätskoordinator

 

Haus-halts-jahr

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

Eigenanteil für 1 geförderte Projektstelle „e-Mobilitätslotse“/ betriebliches Mobilitäts-management“  *

-

11.250

-

11.250

2018

Eigenanteil für 1 geförderte Projektstelle „e-Mobilitätslotse“/ betriebliches Mobilitäts-management“ *

-

11.250

-

11.250

*

-      derzeit wird das Klimaschutzteilkonzept „Mobilitätsmanagementkonzept für die Hansestadt und Region Rostock“ aufgestellt, das spät. in 9/2016 beschlossen werden soll

-      für die Umsetzung der Teilkonzepte zum „Betrieblichen Mobilitätsmanagement“ / incl. e-Mobilität und „Kommunales Mobilitätsmanagement“ ist beabsichtigt, nach Beschlussfassung Fördermittelanträge für je einen Klimaschutzmanager zu stellen (Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministerium BMUB)

-      die Stellen können frühest möglich zum 1.1.2017 besetzt werden

-      Förderquote bis 85 %, für max. 2 Jahre

-      Personal- und Sachkosten von 75.000 € / a (TVÖD Entgeltstufe 11 = 50 T€/a , Öffentlichkeitsarbeit 10 T€, Sach-,  Reise-, Weiterbildungsausgaben  zusammen 15T€)

-      notwendiger Eigenanteil von 15 % für 1 Stelle in 2017 und  2018 je 11.250 €

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.02.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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18.02.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.03.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen