Antrag - 2015/AN/1426

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Flächen zukünftig nur noch
an Zirkusbetriebe zu vergeben, die keine der folgenden wildlebenden Arten mit sich führen:

 

Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde,
Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus, Greifvögel und Strauße.

 

Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

 

Die Bürgerschaft stellt in der Abwägung der verschiedenen Belange fest, dass bei diesen Wildtieren dem Tierschutz ein größeres Gewicht zukommt, als den wirtschaftlichen Interessen des Zirkus oder der Zirkusmitarbeiter. Es besteht für diese immer die Möglichkeit, auch mit anderen Elementen oder Arten zu arbeiten.

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- am 02.03.2016 ungeändert beschlossen,

- am 06.04.2016 erneut auf TO wegen Widerspruch des Oberbürgermeisters (PE 16.03.2016)

 

 

Sachverhalt:

 

Auch in Rostock waren in der Vergangenheit Zirkusse zu Gast, die Wildtiere aller Art gehalten haben.

 

Die oben genannten Wildtiere können in reisenden Zirkusbetrieben mit zu wenig Platz­angebot nicht artgerecht gehalten werden, z.B. während des Transports und an vielen Veranstaltungs­orten.

Für diese Wildtiere bedeutet oft auch die Dressur bzw. die Vorstellung im Zirkus ein völliges zuwider Handeln ihrer Natur, was starken Stress bei den Tieren auslösen kann und viele Dressuren sind nicht allein mit Belohnungssystemen umzusetzen.

 

Das Grundgesetz betont seit 2002 in Artikel 20 a den Tierschutz. Die Bürgerschaft Rostock trägt mit diesem Beschluss den Anforderungen des Tierschutzes Rechnung.

Durch die Auswahl besonders sensibler Wildtierarten erfolgt eine sachgerechte Abwägung, die Zirkussen und Zirkusmitarbeitern einen ausreichenden Spielraum für die Ausübung ihres Gewerbes bzw. ihres Berufes lässt. Insbesondere, da ein Zirkus die Möglichkeit hat, andere Elemente in seine Vorstellungen einzubauen und selbst Tierlehrern genug Spielraum verbleibt, in dem sie andere Arten dressieren und präsentieren.


Der Bundesrat hat sich bereits 2003 und 2011 für ein Verbot von Wildtieren in Zirkus­betrieben ausgesprochen, die Bundestierärztekammer schließt sich dem an.

18 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Schweden, dulden aus Gründen des Tierschutzes bereits bestimmte Arten wildlebender Tiere im Zirkus nicht mehr.

 

In Deutschland beteiligen sich über 35 Städte an dieser Beschränkung, dazu zählen beispielsweise Köln, Erlangen, Potsdam und Schwerin.

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gez. Simone Briese-Finke                                         

Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN                           

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Beschlüsse

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11.02.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.03.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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06.04.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Flächen zukünftig nur noch

an Zirkusbetriebe zu vergeben, die keine der folgenden wildlebenden Arten mit sich führen:

 

Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde,

Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus, Greifvögel und Strauße.

 

Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

 

Die Bürgerschaft stellt in der Abwägung der verschiedenen Belange fest, dass bei diesen Wildtieren dem Tierschutz ein größeres Gewicht zukommt, als den wirtschaftlichen Interessen des Zirkus oder der Zirkusmitarbeiter. Es besteht für diese immer die Möglichkeit, auch mit anderen Elementen oder Arten zu arbeiten.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1426-03 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN1426

 

Städtische Flächen werden Zirkussen und jedem anderen nicht zur Verfügung gestellt, um folgende Tiere wildlebender Arten in Showprogrammen oder temporären Ausstellungen zu zeigen:

 

Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus, Greifvögel und Strauße.

 

Geschlossene  Verträge bleiben hiervon unberührt.

 

Gleiches gilt, wenn diejenigen, die solche Veranstaltungen und Showprogramme gemeinhin durchführen, in Rostock zwar auf die Programmteile mit diesen Tieren verzichten, sie aber mitführen und in Rostock während des Aufenthalts gehalten werden sollen, wie auch dann, wenn sie mit diesen Tieren lediglich Flächen für ein Winter- oder Zwischenlager beanspruchen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss umfassend umzusetzen.