Beschlussvorlage - 2015/BV/1422
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden an den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock in Höhe von insgesamt 4.700,00 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.01.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.02.2016
|
Beschlussvorschriften:
§ 44 (4) Kommunalverfassung MV
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 31.10.2015 Spenden über insgesamt 4.700,00 EUR mit einem Einzelwert von je 100,00 EUR bis 1.000,00 EUR von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von 100,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR durch den Hauptausschuss der Hansestadt Rostock zu treffen.
Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum und Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabeordnung“ ist eingeholt worden.
Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.
Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
181,5 kB
|