Dringlichkeitsvorlage - 2015/DV/1413

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss erteilt für das Produktkonto 31306.52328175 – Bewirtschaftung Indu-striestraße für durchreisende Flüchtlinge für das Jahr 2015 die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 492.000 EUR und im Finanzhaushalt für das Produktkonto 31306.72328175 Auszahlungen in Höhe von       420.000 EUR.

Die Deckung im Ergebnishaushalt erfolgt in Höhe von 492.000 EUR durch das Produktkonto 31306.41442010 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land und im Finanzhaushalt in Höhe von 420.000 EUR aus dem Produktkonto 31306.61442010 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V, § 22 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/BV/1258

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Aufgrund der hohen Zahlen von durchreisenden Flüchtlingen ist der Umfang der für die Betreuung, Unterbringung und Versorgung der betroffenen Personen zwischenzeitlich stark gestiegen. Die Prognose im September 2015 ist von einem finanziellen Aufwand für die Notunterkünfte und für die Unterkünfte der durchreisenden Flüchtlinge von insgesamt 2.215.000 EUR nach der bisherigen Belegung ausgegangen.

Bis einschließlich 09.12.2015 liegen bereits Rechnungen in Höhe von insgesamt ca.           2,3 Mio. EUR vor. Für die Fortführung der Aufgaben und die Begleichung der Rechnungen wird die Freigabe von Haushaltsmitteln über eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 492.000 EUR im Ergebnishaushalt und 420.000 EUR im Finanzhaushalt erforderlich, um auch die angefallenen und bis zum Jahresende noch zu tätigenden Aufwendungen und Auszahlungen leisten zu können um die Versorgung der Flüchtlinge nicht zu gefährden.

 

 

Sachverhalt:

Die durchreisenden Flüchtlinge fallen unter den Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 5 AsylbLG sind Ausländer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist. Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben und nicht im Besitz eines ihren Aufenthalt im Bundesgebiet legitimierenden Aufenthaltstitels sind, sind vollziehbar ausreispflichtig (§ 58 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG). Mangels Stellung eines Asylantrages ist ihnen der Aufenthalt auch nicht gestattet.  Den leistungsberechtigten Ausländern stehen somit Grundleistungen nach § 3 Absatz 1 AsylbLG zu. Dazu gehört auch der notwendige Bedarf an Unterkunft und Ernährung sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt i.S.d. § 4 AsylbLG.

 

Gemäß § 10 AsybLG i.V.m. § 1 AsylbLG-AG ist die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis an die Kommunen übertragen worden.

§ 2 AsylbLG-AG bestimmt, dass das Land die Kosten für diese Aufgabenwahrnehmung nach Maßgabe des § 5 FLAG erstattet, in Verbindung mit § 5 ZuwZLVO M-V aber nur für einen eingeschränkten, dort explizit benannten Personenkreis. Dazu zählt der Personenkreis der durchreisenden Flüchtlinge nicht, so dass die Kostentragungspflicht der (vorübergehenden) Unterbringung und Versorgung einschließlich medizinischer Behandlungen den Kommunen obliegt.

 

Die Leistungen der Stadt an den Personenkreis der durchreisenden Flüchtlinge beinhalten folgende Aufwandsarten:

 

-          Unterkunft: Eine Weiterreise der Flüchtlinge kann nicht innerhalb weniger Stunden erfolgen und es müssen auch Nächte überbrückt werden. Neben den Grundkosten der Gebäude fallen hier erhöhte Aufwendungen für Reinigung, Betriebskosten und Bewachung an.

-          Verpflegung: in den Notunterkünften für die Durchreisenden werden kalte und warme Mahlzeiten gereicht sowie warme und kalte Getränke bereitgestellt.

-          Transfer innerhalb der Hansestadt Rostock: Die Beförderung der Flüchtlinge innerhalb der Hansestadt Rostock werden insbesondere vom Hauptbahnhof zu den Unterkünften und von den Unterkünften zum Überseehafen bereitgestellt.

-          Transfer außerhalb der Hansestadt Rostock: Für eine wunschgemäße Weiterreise nach Schweden wurden auch Busse zum Hafen nach Sassnitz eingesetzt.

-          Fährverbindungen:  Einem beschränkten Personenkreis war es nicht möglich, sich ein Fährticket für die Weiterreise zu beschaffen. Für diese Personen wurden den Fährgesellschaften die Kosten für die Fährtickets erstattet.

-          Krankenbehandlungskosten: Es werden Sprechstunden in den Unterkünften angeboten und auch Fahrten zum Klinikum durchgeführt.

-          sonstiges: Hygieneartikel, Teller, Bestecke und Trinkgefäße, Einmalbettwäsche, Reinigung Bettwäsche u.a.

 

 

Derzeit werden die Durchreisenden hauptsächlich in der Industriestraße 12 untergebracht. Hier erfolgt eine Betreuung in der Halle durch das Deutsche-Rote-Kreuz und einem Personaldienstleister. Zwischenzeitlich war die Nutzung und Betreuung von bis 13 verschiedenen Objekten notwendig. Hierdurch sind die bisher kalkulierten Kosten erheblich gestiegen. Insbesondere für Wachschutz, die Essensversorgung, Miete, Reparaturen und zusätzliche Aufwendungen für einen externen Personaldienstleister war ein  Kostenanstieg zu verzeichnen.

 

Für den Zeitraum bis zum 09.12.2015 sind bereits Aufwendungen in Höhe von ca.              2,3 Mio. EUR beziffert.

 

Eine Hochrechnung bis 31.12.2015 ergibt nach derzeitigem Kenntnisstand zu einem Aufwand von 2,7 Mio. EUR, von dem etwa 2,6 Mio. EUR im Jahr 2015 zahlungswirksam werden.

 

Auch die zukünftige Entwicklung ist abhängig von der Anzahl der in Rostock ankommenden Flüchtlinge. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass bis auf weiteres die Unterbringung in der Industriestraße 12 ausreichen wird.

 

 

Deckungsquelle:

Mehraufwendungen in Höhe von 492.000 EUR und Mehrauszahlungen in Höhe von 420.000 EUR im Produkt 31306 werden durch Mehrerträge in Höhe von 492.000 EUR im Produktkonto 31306.41442010 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land  und Mehreinzahlungen in Höhe von 420.000 EUR im Produktkonto 31306.61442010 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land gedeckt.

Durch das Ministerium für Inneres und Sport wurde die Zahlung eines Abschlags im Jahr 2015 zugesagt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50 Jugend und Soziales

Produkt:              31306                                                        Bezeichnung: durchreisende Flüchtlinge

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

Produkt: 31306

durchreisende Flüchtlinge

 

492.000

 

420.000

2015

41442010

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

492.000

 

420.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein direkter Bezug

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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15.12.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen