Antrag - 2015/AN/1404

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 12.01.2016

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Gemeinschaftsunterkunfts­verordnung M-V flächendeckend bei Gemeinschaftsunterkünften der Hansestadt für Asylbewerber und Flüchtlinge eingehalten wird. Über die Ergebnisse ist der Bürgerschaft durch Informationsvorlage bis spätestens zur Bürgerschaftssitzung am 02.03.2016 zu berichten.

 

2. Sofern Abweichungen oder Verstöße gegen die GUVO M-V festgestellt werden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft umgehend einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Missstände vorzulegen.
 

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Sachverhalt:

 

In der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung M-V sind Mindestanforderungen

festgeschrieben, die jedem Bewohner zustehen. Diese sind zum Beispiel, eine geeignete

und separate Schlafgelegenheit, ein Tischteil mit Sitzgelegenheit, ein abschließbarer

Schrank.

Weiterhin sollen in einem Raum nicht mehr als sechs Bewohner untergebracht

werden. Handelt es sich nicht um eine Familie, sind die Bewohner nach Geschlechtern

getrennt unterzubringen. Soweit die Platzkapazität der Gemeinschaftsunterkunft dies

zulässt, sind Nationalitäten, Religionen sowie Alters- und Familienstrukturen zu

berücksichtigen.

Dieses ist nicht in allen Gemeinschaftsunterkünften der Stadt gegeben und soll nun

angepasst werden.

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Beschlüsse

Erweitern

15.12.2015 - zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten - abgelehnt

Erweitern

15.12.2015 - Hauptausschuss - abgelehnt