Antrag - 2015/AN/1404
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der SPD) und
Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mindestanforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte umsetzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.01.2016
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
|
Vorberatung
|
|
|
15.12.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.12.2015
| |||
●
Bereit
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
- zurückgezogen am 12.01.2016
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung M-V flächendeckend bei Gemeinschaftsunterkünften der Hansestadt für Asylbewerber und Flüchtlinge eingehalten wird. Über die Ergebnisse ist der Bürgerschaft durch Informationsvorlage bis spätestens zur Bürgerschaftssitzung am 02.03.2016 zu berichten.
2. Sofern Abweichungen oder Verstöße gegen die GUVO M-V festgestellt werden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft umgehend einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Missstände vorzulegen.
Sachverhalt:
In der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung M-V sind Mindestanforderungen
festgeschrieben, die jedem Bewohner zustehen. Diese sind zum Beispiel, eine geeignete
und separate Schlafgelegenheit, ein Tischteil mit Sitzgelegenheit, ein abschließbarer
Schrank.
Weiterhin sollen in einem Raum nicht mehr als sechs Bewohner untergebracht
werden. Handelt es sich nicht um eine Familie, sind die Bewohner nach Geschlechtern
getrennt unterzubringen. Soweit die Platzkapazität der Gemeinschaftsunterkunft dies
zulässt, sind Nationalitäten, Religionen sowie Alters- und Familienstrukturen zu
berücksichtigen.
Dieses ist nicht in allen Gemeinschaftsunterkünften der Stadt gegeben und soll nun
angepasst werden.