Antrag - 2015/AN/1403

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 12.01.2016

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. Die Turnhalle Feuerwache See nicht weiter als Gemeinschaftsunterkunft zu betreiben.
Die Turnhalle soll bis spätestens 31.12.2015 31.01.2016 (red. Änd. vom 09.12.2015) als Standort aufgegeben

werden.

 

2. Die Gemeinschaftsunterkunft Feuerwache See bis zum 31.12.2015 31.01.2016 (red. Änd. vom 09.12.2015) entsprechend der Mindestanforderungen der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung MV auszustatten. Sollte dies nicht umzusetzen sein, ist diese Unterkunft ebenfalls bis zum 31.12.2015 31.01.2016 (red. Änd. vom 09.12.2015) aufzugeben.

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Sachverhalt:

In den Gemeinschaftsunterkünften Feuerwache See und der Turnhalle sind derzeit

insgesamt 54 Asylbewerber untergebracht. Seit Mitte Februar 2015 befinden sich

Asylbewerber in den Unterkünften, die nicht nach den Mindestanforderungen der

Gemeinschaftsunterkunftsverordnung MV ausgestattet sind.

Sollte die Hansestadt an der Gemeinschaftsunterkunft Feuerwache See festhalten wollen, muss diese nach den Mindestanforderungen ausgestattet werden. Es gibt derzeit keine

Duschtrennwände, kaum Schränke, nicht genügend Waschmaschinen oder

Kochmöglichkeiten. Unter den bestehenden Bedingungen ist eine bedarfsgerechte

Sozialarbeit nicht im wünschenswerten Umfang zu leisten.

Da in der Turnhalle Feuerwache See, nach Angaben des Betreibers, diese

Mindestanforderungen nicht umsetzbar sind, muss dieser Standort aufgegeben werden

und darf in Zukunft nicht mehr als Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden.

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Beschlüsse

Erweitern

15.12.2015 - zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten - zurückgezogen

Erweitern

15.12.2015 - Hauptausschuss - abgelehnt