Antrag - 2015/AN/1403
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemeinschaftsunterkunft Feuerwache See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.01.2016
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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zeitweiliger Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
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Vorberatung
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15.12.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.12.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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- zurückgezogen am 12.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Die Turnhalle Feuerwache See nicht weiter als Gemeinschaftsunterkunft zu betreiben.
Die Turnhalle soll bis spätestens 31.12.2015 31.01.2016 (red. Änd. vom 09.12.2015) als Standort aufgegeben
werden.
2. Die Gemeinschaftsunterkunft Feuerwache See bis zum 31.12.2015 31.01.2016 (red. Änd. vom 09.12.2015) entsprechend der Mindestanforderungen der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung MV auszustatten. Sollte dies nicht umzusetzen sein, ist diese Unterkunft ebenfalls bis zum 31.12.2015 31.01.2016 (red. Änd. vom 09.12.2015) aufzugeben.
Sachverhalt:
In den Gemeinschaftsunterkünften Feuerwache See und der Turnhalle sind derzeit
insgesamt 54 Asylbewerber untergebracht. Seit Mitte Februar 2015 befinden sich
Asylbewerber in den Unterkünften, die nicht nach den Mindestanforderungen der
Gemeinschaftsunterkunftsverordnung MV ausgestattet sind.
Sollte die Hansestadt an der Gemeinschaftsunterkunft Feuerwache See festhalten wollen, muss diese nach den Mindestanforderungen ausgestattet werden. Es gibt derzeit keine
Duschtrennwände, kaum Schränke, nicht genügend Waschmaschinen oder
Kochmöglichkeiten. Unter den bestehenden Bedingungen ist eine bedarfsgerechte
Sozialarbeit nicht im wünschenswerten Umfang zu leisten.
Da in der Turnhalle Feuerwache See, nach Angaben des Betreibers, diese
Mindestanforderungen nicht umsetzbar sind, muss dieser Standort aufgegeben werden
und darf in Zukunft nicht mehr als Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden.