Stellungnahme - 2015/BV/1211-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

Die Stellungnahme der Hansestadt Rostock zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms lautet in den Hinweisen zum Fachkapitel 6.1.3 „Boden, Klima und Luft“ wie folgt:

  • Es wird empfohlen den Programmsatz 6.1.2. (6), Luftbelastung gering halten, zu ergänzen bzw. konkreter bzgl. des Lärms zu fassen. Mit der Lärmkartierung 2012 und der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräumen (z.B. Rostock) liegen konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vor ….

Für Mittel- und Oberzentren soll in kartierten Bereichen der Immissionsschutzwert von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts schrittweise reduziert werden. Die Werte markieren gemäß Umweltbundesamt die Gesundheitsgefahr und stellen ein Förderkriterium in verschiedenen Programmen dar. Städtebauliche Entwicklungen müssen diesem Ansatz Rechnung tragen.

Die Begründung soll entsprechend Aussagen zur Notwendigkeit einer Lärmminderung mit dem Ziel der Sicherung eines gesunden Wohnumfeldes und der Erhöhung der Lebensqualität für EinwohnerInnen und Gäste treffen.

Des Weiteren wird in den Hinweisen zum Fachkapitel 4.3.1 „Flächenvorsorge für Industrie- und Gewerbeansiedlungen mit landesweiter Bedeutung“ dargelegt:

  • Die im LEP geforderte Nachverdichtung von Siedlungsräumen … ,dass neue Wohngebiete an Gewerbe- und Industriegebiete heranrücken, die dann einen erhöhten Schutzanspruch auslösen. Im Ergebnis können sich Beschränkungen für lärmintensive Anlagen in diesen Gebieten ergeben.


Um diesen Anlagen eine Entwicklungschance zu ermöglichen, sollten sie durch angemessene Abstände und andere Maßnahmen geschützt werden. 

 

Damit hat die Stadtverwaltung in Ihrer Stellungnahme bereits insbesondere auf die Thematik der Erforderlichkeit von lärmmindernden Maßnahmen bei städtebaulichen Neubau- und Sanierungsprojekten hingewiesen und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung aufgefordert, dieses in der Fortschreibung des Landesraumentwicklungs-programmes M-V zu berücksichtigen.

Der Neu- und Ausbau kommunaler Straßen ist Aufgabe der Hansestadt Rostock unter der Federführung des Hafen- und Tiefbauamtes und damit nicht Gegenstand des Landesraumentwicklungsprogramms M-V. Gegenstand der Betrachtung sind hierbei international bedeutsame, großräumige und überregionale Verbindungen.

 

Aus den genannten Gründen wird empfohlen, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Beschlüsse

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24.11.2015 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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26.11.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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02.12.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben