Beschlussvorlage - 2015/BV/1378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Änderungen zum Gesellschaftsvertrag der Volkstheater Rostock GmbH in den §§ 5,7,17 und 22.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Punkt 6 und 10 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2015/BV/719 vom 03.06.2015

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss Nr.2015/BV/0719 vom 03.06.2015 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH beschlossen.

 

Die Änderungen bezogenen sich im Wesentlichen auf die Übernahme der Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Regelungen, die für den Status der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft erforderlich sind, wurden bei dieser Fassung aus dem bestehenden Gesellschaftsvertrag unverändert übernommen.

 

Nach der Beschlussfassung der Bürgerschaft wurde festgestellt, dass durch die Änderung der Abgabenordnung und des Anwendungserlasses zur AO insbesondere der Bezug auf die in § 5 Nr. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages enthaltenen Paragrafen der Abgabenordnung nicht mehr gegeben ist. So wurden § 58 Nr. 6 und § 58 Nr. 7 b AO mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben und an anderer Stelle der Abgabenordnung neu geregelt.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die notarielle Beurkundung der von der Bürgerschaft mit o.g. Beschluss festgelegten Änderungen noch nicht umgesetzt und zur Absicherung der Gemeinnützigkeit der VTR GmbH die steuerliche Anpassung des Vertrages vorbereitet.  Die steuerliche Anpassung des Gesellschaftsvertrages ist in den am 03.06.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Gesellschaftsvertrag eingearbeitet worden.

 

Das Finanzamtes Rostock hat den steuerlich angepassten Entwurf zum Gesellschaftsvertrag geprüft. Die Behörde hat mit Schreiben vom 11.11.2015 ihre Auffassung zu den übergebenen Unterlagen mitgeteilt. Die in dem Schreiben gegebenen Hinweise sind in der jetzt vorliegenden Beschlussfassung eingearbeitet.

 

Die aus steuerlichen Gründen notwendigen Änderungen sind in den Anlagen rot markiert.

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Finanzielle Auswirkungen:   keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:  

kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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14.01.2016 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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20.01.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen