Antrag - 2015/AN/1377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft zieht gemäß § 22 Abs. 2, Sätze 3 und 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern  die Angelegenheit „Verkauf des Grundstücks Druwappelplatz/Liningweg“ an sich.

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Sachverhalt:

 

Der Druwappelplatz und das kleine Stadtquartier Mining-und Liningweg verkörpern den historischen Kern des später sukzessiv erweiterten Ortsteiles. Der Druwappelplatz und das kleine Quartier sind gewissermaßen "die Seele Reutershagens."

Im Jahr 2001/02 wurden erstmals alle Begehrlichkeiten einer Überbauung anstelle der Wiederherstellung des Druwappelplatzes in seiner ursprünglichen Form mit dem Druwappelbaum im Mittelpunkt abgewehrt. Es war Konsens, diesem Platz seine vormalige Erscheinungsform zumindest als landschaftskulturell gestaltete Ausgleichsfläche  wieder zu geben.

Der Hansestadt Rostock stünde es gut zu Gesicht, wenn an dieser für die Reutershäger wirklich sensiblen Stelle im Sinne des Wortes endlich eine gestalterische Planung zur Herrichtung des Platzes greifen würde, die die Intentionen vor Ort aufnimmt und umsetzt. Dies wäre auch ein sichtbares Beispiel realer bürgernaher Politik.

 

Aufgrund der stadthistorischen Bedeutung des Grundstücks  soll sich die Bürgerschaft mit der Angelegenheit beschäftigen.

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Finanzielle Auswirkungen

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Beschlüsse

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02.12.2015 - Bürgerschaft - abgelehnt