Stellungnahme - 2015/AN/1261-05 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu dem Änderungsantrag 2015/AN/1261-01 (ÄA) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Ergänzung verhindert aus Sicht der Verwaltung eine klare Beschlusslage.

 

Mit der Vereinbarung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung über die zukünftige Struktur des Rostocker Volkstheaters sind die Zuwendungen von Stadt und Land eindeutig geregelt.

Der hier vereinbarte Basiszuschuss, die temporären Umstrukturierungshilfen und die mögliche Erhöhung der Zuschüsse der Stadt bei max. Ausreizung der Obergrenze von 9,1 Mio. EUR ab 2018 ergeben in der Summe einen Wert von ca. 7,9 Mio. EUR. Das entspricht dem Wert, der in der Begründung des Änderungsantrages genannt ist.

Mit der Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Strukturentscheidung am 25.02.2015 wurde über die Grundsätze zur Vereinbarung mit dem Land entschieden. Die Entscheidung ist auf Basis des Zahlenwerkes des actori-Gutachtens erfolgt. Danach ist für den Spielbetrieb und die Umstrukturierungsaufwendungen mit einem  Zuschuss zu rechnen, welcher ab 2018 unter dem Betrag von 7,9 Mio. EUR liegt.  Eine konkrete Zahl wird in der Beschlussfassung nicht genannt.

 

Derzeit ist im Haushaltsplan der Hansestadt Rostock für die VTR GmbH in den Jahren 2016 ff. ein Zuschuss in Höhe von 8.814 TEUR geplant. Die Zahlen sind ab den Jahr 2017 als vorläufig anzusehen. Die konkreten Zahlenwerte können erst auf der Grundlage der  Ergebnisse des Umsetzungskonzeptes im Haushaltsplan eingeordnet werden.

 

Der maximal mögliche Zuschuss ist aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Planjahr

In T€

2016

2017

2018

2019

2020

 

Zuschüsse der  Stadt

 

8.814,0

 

8.814,0

 

8.814,0

 

8.814,0

 

8.814,0

 

Refinanzierung

Theaterneubau

 

 

 

 

 

-1.198,1

 

 

 

 

-1.216,0

 

 

-1.234,3

 

verbleiben für

die Bespielung

 

 

 

8.814,0

 

8.814,0

 

7.615,9

 

7.598,0

 

 

7.579.7

 

Erhöhung der Zuschüsse der  Stadt zur 

Einhaltung

Zielvereinbarung

 

 

 

 

 

 

127,0

 

165,3

 

Summe

Zuschüsse Stadt

für Bespielung

 

8.814,0

 

8.814,0

 

7.615,9

 

7.725,0

 

 

7.745,0

Erhöhung der Zuschüsse der Stadt bei max. Ausreizung der Obergrenze von 9,1 Mio. EUR ab 2018

 

 

 

286,0

159,0

120,7

Max. mögliche Zuschüsse Stadt für Spielbetrieb

 

 

8.814,0

 

8.814,0

 

7.901,9

 

7.884,0

 

7.865,7

 

 

Aus o.g. Gründen wird der Änderungsantrag nicht befürwortet.

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Finanzielle Auswirkungen:  unbekannt

Begründung:

Es werden keine konkreten Aussagen getroffen.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:  nicht erkennbar

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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04.11.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

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02.12.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben