Stellungnahme - 2015/AN/1261-05 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Änderungsantrag 2015/AN/1261-01 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Refinanzierung eines Theaterneubaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.11.2015
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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04.11.2015
| |||
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02.12.2015
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●
Erledigt
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|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
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|
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20.01.2016
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Sachverhalt:
Zu dem Änderungsantrag 2015/AN/1261-01 (ÄA) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Ergänzung verhindert aus Sicht der Verwaltung eine klare Beschlusslage.
Mit der Vereinbarung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung über die zukünftige Struktur des Rostocker Volkstheaters sind die Zuwendungen von Stadt und Land eindeutig geregelt.
Der hier vereinbarte Basiszuschuss, die temporären Umstrukturierungshilfen und die mögliche Erhöhung der Zuschüsse der Stadt bei max. Ausreizung der Obergrenze von 9,1 Mio. EUR ab 2018 ergeben in der Summe einen Wert von ca. 7,9 Mio. EUR. Das entspricht dem Wert, der in der Begründung des Änderungsantrages genannt ist.
Mit der Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Strukturentscheidung am 25.02.2015 wurde über die Grundsätze zur Vereinbarung mit dem Land entschieden. Die Entscheidung ist auf Basis des Zahlenwerkes des actori-Gutachtens erfolgt. Danach ist für den Spielbetrieb und die Umstrukturierungsaufwendungen mit einem Zuschuss zu rechnen, welcher ab 2018 unter dem Betrag von 7,9 Mio. EUR liegt. Eine konkrete Zahl wird in der Beschlussfassung nicht genannt.
Derzeit ist im Haushaltsplan der Hansestadt Rostock für die VTR GmbH in den Jahren 2016 ff. ein Zuschuss in Höhe von 8.814 TEUR geplant. Die Zahlen sind ab den Jahr 2017 als vorläufig anzusehen. Die konkreten Zahlenwerte können erst auf der Grundlage der Ergebnisse des Umsetzungskonzeptes im Haushaltsplan eingeordnet werden.
Der maximal mögliche Zuschuss ist aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Planjahr In T€ | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Zuschüsse der Stadt |
8.814,0 |
8.814,0 |
8.814,0 |
8.814,0 |
8.814,0 |
Refinanzierung Theaterneubau
|
|
|
-1.198,1
|
-1.216,0 |
-1.234,3 |
verbleiben für die Bespielung
|
8.814,0 |
8.814,0 |
7.615,9 |
7.598,0
|
7.579.7 |
Erhöhung der Zuschüsse der Stadt zur Einhaltung Zielvereinbarung
|
|
|
|
127,0 |
165,3 |
Summe Zuschüsse Stadt für Bespielung |
8.814,0 |
8.814,0 |
7.615,9 |
7.725,0
|
7.745,0 |
Erhöhung der Zuschüsse der Stadt bei max. Ausreizung der Obergrenze von 9,1 Mio. EUR ab 2018
|
|
| 286,0 | 159,0 | 120,7 |
Max. mögliche Zuschüsse Stadt für Spielbetrieb
|
8.814,0 |
8.814,0 |
7.901,9 |
7.884,0 |
7.865,7 |
Aus o.g. Gründen wird der Änderungsantrag nicht befürwortet.