Beschlussvorlage - 2015/BV/1279
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 Euro im TH 32 für die Investitionsmaßnahme Nr. 3212201201200199 Kombinationsblitzer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.11.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2015
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag:
1. Die Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 Euro im TH 32 für die Investitionsmaßnahme Nr. 3212201201200199 Kombinationsblitzer, Pos. 6, Produktkonto 12201.7856000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen für die Ersatzbeschaffung von drei defekten Rotlichtüberwachungsanlagen wird erteilt.
2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 100.000 Euro aus dem Teilhaushalt 37, Investitionsmaßnahme Nr. 3712601201600299 Erwerb Abrollbehälter Pos. 2 Produktkonto 12601.78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen.
Beschlussvorschriften: § 50 KV M-V, § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Derzeit findet an drei stark befahrenen Kreuzungen in der Hansestadt Rostock keine Rotlichtüberwachung statt. Der in den Anlagen verwendete Schleifendraht entspricht nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Somit können selbst bei scheinbar fehlerfreien Messergebnissen keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, da nur von der PTB zugelassene Systeme als standardisierte Messverfahren vor Gericht anerkannt werden. Die Hansestadt Rostock kann damit einer zentralen Aufgabe der Gefahrenabwehr nicht nachkommen. Die Standorte der drei Rotlichtüberwachungsanlagen sind als Unfallhäufungsstellen amtlich festgestellt und auch entsprechend gemeldet.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 32 | Stadtamt |
Produkt | 12201 | Ordnungsangelegenheiten |
Produktkonto | 12201.78560000 | Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
Investitionsmaßnahme | 32122022001200199 | Kombiblitzer |
Investitionsposition | 6 | Rotlichtüberwachungsanlagen |
1. Berechnung der Gesamtauszahlung
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0 | |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 100.000 | |
Summe der voraussichtlichen Gesamtauszahlungen | = | 100.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlung
unabweisbar:
Der Festlegungsprozess der Verkehrsunfallkommission zielt auf Maßnahmen ab, die durch das Stadtamt und die Polizei als verkehrsüberwachende Behörden zwingend durchzuführen sind. Ein Ermessen hierzu ergibt sich nicht bzw. ist mit der Feststellung als Unfallhäufungsstelle und den eruierten Ursachen auf null reduziert.
Der Austausch dieser drei veralteten Rotlichtüberwachungsanlagen gegen neue Systeme ohne Schleifendraht ist vorgesehen. Dies hätte den großen Vorteil, dass die vorhandenen Kameraeinheiten problemlos an allen Standorten im Stadtgebiet einsetzbar sind und somit entsprechend der Verkehrslage optimal genutzt werden können. Die aktuellen Mindererträge bei den Bußgeldern (Produktsachkonto: 12201.46210020/66210020) in Höhe von 70.000 Euro, die in erster Linie auf den Rückgang der Verfahren für festgestellte Rotlichtverstöße zurückzuführen sind, könnten damit ausgeglichen werden. Laut aktuellem Angebot betragen die Kosten für diese drei neuen Rotlichtüberwachungsanlagen rund 100.000 Euro. Der zurzeit laufende Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess für einen weiteren neuen Kombinationsblitzer macht eine Erweiterung der Leistungsbeschreibung um diese drei Rotlichtüberwachungsanlagen möglich.
unvorhersehbar:
Zum Zeitpunkt der Planung war nicht vorhersehbar, dass durch das Amtsgericht Rostock ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes aufgrund der Abweichung von der Bauartzulassung der PTB eingestellt wird, mit dem Hinweis diesen Mangel zu beseitigen. Alle weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren dieser Rotlichtüberwachungsanlage wurden aus dem gleichen Grund eingestellt. Da alle drei Rotlichtanlagen baugleich sind, können seitdem keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Rotlichtverstößen mehr durchgeführt werden.
2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz-und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto | 12601.78560000 | Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
Investitionsmaßnahme | 3712601201600299 | Erwerb Abrollbehälter |
Investitionsposition | 2 | Erwerb Abrollbehälter |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 300.000 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 300.000 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 100.000 |
Begründung der Minderauszahlung
Die Auftragsvergabe für den Erwerb des Abrollbehälters erfolgt im Jahr 2016 und somit wird die Investitionsmaßnahme im Jahr 2015 nicht kassenwirksam. Als Deckung können 100.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
zu 1.:
Teilhaushalt: 32 Stadtamt
Produkt: 12201 Ordnungs- und
Verwaltungsangelegenheiten
Investitionsmaßnahme Nr.: 32122022001200199 Kombinationsblitzer
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 12201.78560000/ Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
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| + 100.000 |
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zu 2.:
Teilhaushalt: 37 Brandschutz- und Rettungsamt
Produkt: 12601 Brandschutz
Investitionsmaßnahme Nr.: 3712601201600299 Erwerb Abrollbehälter
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 12601.78560000/ Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
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| - 100.000 |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Es besteht kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.