Beschlussvorlage - 2015/BV/1279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 Euro im TH 32 für die Investitionsmaßnahme Nr. 3212201201200199 Kombinationsblitzer, Pos. 6, Produktkonto 12201.7856000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen für die Ersatzbeschaffung von drei defekten Rotlichtüberwachungsanlagen wird erteilt.


2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 100.000 Euro aus dem Teilhaushalt 37, Investitionsmaßnahme Nr. 3712601201600299 Erwerb Abrollbehälter Pos. 2 Produktkonto 12601.78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen.

 

Beschlussvorschriften: § 50 KV M-V, § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

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Sachverhalt:

Derzeit findet an drei stark befahrenen Kreuzungen in der Hansestadt Rostock keine Rotlichtüberwachung statt. Der in den Anlagen verwendete Schleifendraht entspricht nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Somit können selbst bei scheinbar fehlerfreien Messergebnissen keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, da nur von der PTB zugelassene Systeme als standardisierte Messverfahren vor Gericht anerkannt werden. Die Hansestadt Rostock kann damit einer zentralen Aufgabe der Gefahrenabwehr nicht nachkommen. Die Standorte der drei Rotlichtüberwachungsanlagen sind als Unfallhäufungsstellen amtlich festgestellt und auch entsprechend gemeldet.

 

 

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

32

Stadtamt

Produkt

12201

Ordnungsangelegenheiten

Produktkonto

12201.78560000

Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

Investitionsmaßnahme

32122022001200199

Kombiblitzer

Investitionsposition

6

Rotlichtüberwachungsanlagen

 

1.              Berechnung der Gesamtauszahlung

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

100.000

Summe der voraussichtlichen Gesamtauszahlungen

=

     

100.000

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlung

 

unabweisbar:

Der Festlegungsprozess der Verkehrsunfallkommission zielt auf Maßnahmen ab, die durch das Stadtamt und die Polizei als verkehrsüberwachende Behörden zwingend durchzuführen sind. Ein Ermessen hierzu ergibt sich nicht bzw. ist mit der Feststellung als Unfallhäufungsstelle und den eruierten Ursachen auf null reduziert.

 

Der Austausch dieser drei veralteten Rotlichtüberwachungsanlagen gegen neue Systeme ohne Schleifendraht ist vorgesehen. Dies hätte den großen Vorteil, dass die vorhandenen Kameraeinheiten problemlos an allen Standorten im Stadtgebiet einsetzbar sind und somit entsprechend der Verkehrslage optimal genutzt werden können. Die aktuellen Mindererträge bei den Bußgeldern (Produktsachkonto: 12201.46210020/66210020) in Höhe von 70.000 Euro, die in erster Linie auf den Rückgang der Verfahren für festgestellte Rotlichtverstöße zurückzuführen sind, könnten damit ausgeglichen werden. Laut aktuellem Angebot betragen die Kosten für diese drei neuen Rotlichtüberwachungsanlagen rund 100.000 Euro. Der zurzeit laufende Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess für einen weiteren neuen Kombinationsblitzer macht eine Erweiterung der Leistungsbeschreibung um diese drei Rotlichtüberwachungsanlagen möglich.

 

unvorhersehbar:

Zum Zeitpunkt der Planung war nicht vorhersehbar, dass durch das Amtsgericht Rostock ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes aufgrund der Abweichung von der Bauartzulassung der PTB eingestellt wird, mit dem Hinweis diesen Mangel zu beseitigen. Alle weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren dieser Rotlichtüberwachungsanlage wurden aus dem gleichen Grund eingestellt. Da alle drei Rotlichtanlagen baugleich sind, können seitdem keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Rotlichtverstößen mehr durchgeführt werden.

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung                                                       

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

37

Brandschutz-und Rettungsamt

Produkt

12601

Brandschutz

Produktkonto

12601.78560000

Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

Investitionsmaßnahme

3712601201600299

Erwerb Abrollbehälter

Investitionsposition

2

Erwerb Abrollbehälter

 


 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

     

300.000

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

     

300.000

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

100.000

 

Begründung der Minderauszahlung

 

Die Auftragsvergabe für den Erwerb des Abrollbehälters erfolgt im Jahr 2016 und somit wird die Investitionsmaßnahme im Jahr 2015 nicht kassenwirksam. Als Deckung können 100.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

zu 1.:

Teilhaushalt:                                          32                                          Stadtamt

Produkt:              12201                                          Ordnungs- und

Verwaltungsangelegenheiten

Investitionsmaßnahme Nr.:              32122022001200199              Kombinationsblitzer

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

12201.78560000/ Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

 

 

 

+ 100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 2.:

Teilhaushalt:                                          37                                          Brandschutz- und Rettungsamt

Produkt:                                          12601                                          Brandschutz

Investitionsmaßnahme Nr.:              3712601201600299              Erwerb Abrollbehälter

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

12601.78560000/ Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

 

 

 

- 100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Es besteht kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

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Beschlüsse

Erweitern

10.12.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen