Beschlussvorlage - 2015/BV/1263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2015 in der Maßnahme 6654300201300126 – Geh- und Radweg Hinrichsdorfer Straße  in Höhe von
101 TEUR wird erteilt.

Die Mehraufwendungen für 6654300201300126– Geh- und Radweg Hinrichsdorfer Straße in Höhe von 101 TEUR (Produkt: 54300 Landesstraßen, Finanzhaushalt Konto: 54300.78532001- Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme:

­  Gretenwäschenweg (Maßn. Nr. 6654101201400320 in Höhe von 51.000 EUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto:54101.78532001– Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen und

­  Gehwegsanierung im Stadtgebiet (Maßn. Nr. 6654101201304099 in Höhe von
50.000 EUR (Produkt 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 54101.78532000-Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 6 (4) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

  1. Berechnung Investitionsnummer: 6654300201300126
    Geh-und Radweg Hinrichsdorfer Straße

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

215.184,51

Haushaltsansatz

 

Mindereinzahlungen                                                                           ./.

 

 

296.000,00

25.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO

./.

 

27.529,37

Aufträge:

./.

 

483.655,14

Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen ()

=

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

 

 

101.000,00

Gesamtaufwendung

 

 

587.184,51

 

 

unabweisbar:

Derzeit ist das Radwegenetz der Hansestadt Rostock stadtauswärts in Richtung Osten unzureichend erschlossen. Radfahrer sind zumeist gezwungen die öffentlichen Straßen mit zu benutzen. Das Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen ist sehr hoch, so dass die Befahrung der Straße mit dem Fahrrad als äußerst gefährlich einzuschätzen ist.

 

 

Eine Ausweichmöglichkeit auf den straßenbegleitenden Gehweg der Hinrichsdorfer Straße besteht nur teilweise, da eine gemeinsame Nutzung des Weges durch Fußgänger und Radfahrer auf Grund der geringen Breite ausgeschlossen ist. Hinzukommend befindet sich die Wegedecke streckenweise in einem desolaten Zustand. Gestörte Verkehrsabläufe und ein erhöhtes Unfallgeschehen sind somit vorprogrammiert. Daher ist der Neubau des Geh- und Radweges dringend geboten.

Der geplante Rad- und Gehweg dient zur Erschließung und Verbindung der Stadteile Dierkow und Toitenwinkel und stellt eine überörtliche Radwegverbindung zwischen dem Gehlsdorfer Ufer in der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock in Richtung Graal-Müritz und weiterführend zum Fischland/ Darß her. Er verbessert das innerstädtische Wegenetz und optimiert so auch die touristische Erschließung.

Zu Projektbeginn wurden für die Maßnahme Fördergelder aus dem Förderprogramm Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ des Bundes ( Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur) beantragt. Der Zuwendungsbescheid dafür wurde Ende 2013 übergeben. Abstimmungen im Rahmen der weiteren Planung u.a. mit der Verkehrsbehörde ergaben, dass der geplante Radweg als „Gehweg Radfahrer frei“ zu beschildern ist. Entsprechend den Fördervoraussetzungen des Förderprogrammes sind jedoch gemeinsame Geh- und Radwege nicht förderfähig. Um Rückzahlungen von Fördergeldern einschließlich Zinsen zu vermeiden, wurde von der Förderung zurückgetreten und der Bau des Weges ist somit komplett aus Eigenmitteln zu finanzieren.

Im Rahmen der Baumaßnahme werden LSA-Anpassungen/ Ergänzungen erforderlich. Weiterhin besteht eine Forderung der Verkehrsunfallkommission zum Rückbau des vorhandenen Fußgängerüberweges und dessen Ersatz durch eine signalisierte Querung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.


Das Steuergerät der Lichtsignalanlage 700 Dierkower Damm/ Hinrichsdorfer Straße vom Typ MTC300 ist 23 Jahre alt. Der Gerätetyp wird nicht mehr hergestellt und ist nicht erweiterbar.

Durch die erforderliche Erweiterung zur Umsetzung der neuen Radführung, muss ein neues Steuergerät beschafft werden.

Die Kreuzung ist ein wichtiger Knoten im innerstädtischen Netz.

Durch den Einsatz von LED-Technik für die Erweiterung erhöht sich die Verkehrssicherheit (bessere Sichtbarkeit). Da diese Technik wartungsarm ist, sinken auch die Folgekosten für die Wartung.

 

 

unvorhersehbar:

Aufgrund der Forderungen zum Erhalt des Baumbestandes mittels entsprechender Maßnahmen (Wurzelraumüberbrückungen) sowie der Verkehrsbehörde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch LSA-Anpassungen/ Ergänzungen und abschnittsweise Verbreiterungen kam es bereits in der Planungsphase zu Kostenerhöhungen, die so in der ursprünglichen Einordnung der Haushaltsmittel nicht abzusehen waren.

Im Ergebnis der aktueller Ausschreibungen zeigte sich, dass mittlerweile die Kosten für die Lieferung der LSA-Auslegermaste, die Herstellung der Kabelschächte, die Lieferung der akustischen Signalgeber und Anforderungstaster sowie für die Lieferung und den Einbau  des Blindenleitsystems und der Wurzelraumüberbrückungen deutlich angestiegen sind  und  einen unvorhersehbaren finanziellen Mehrbedarf ergeben.

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532001

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

6654101201400320

LSA 112 Gretenwäschenweg

Investitionsposition

4

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

143.945,41

bereits ausgelöste Aufträge

bereitgestellt

./.

./.

 

0

15.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

 

77.066,91

Mehreinzahlungen

+

 

 

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

51.878,50

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

51.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung der Minderaufwendungen:

Die Maßnahme Erneuerung LSA Gretenwäschenweg ist abgeschlossen und wurde durch die ausführende Fa. Siemens AG bereits schlussgerechnet.

Durch den Einsatz von Videodetektoren und Radardetektoren an Stelle der ausgeschriebenen Induktionsschleifen konnten die Tiefbaukosten reduziert werden.

Weiterhin kam ein Großteil der im Projekt vorgesehenen mobilen Masten durch Nutzung der Altanlage nicht zur Anwendung.

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

54101

78532000/09612000

78532000/04831000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Maßnahme Nr.

6654101201304099

Gehwegsanierung im Stadtgebiet

Investitionsposition

2/6

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest und Haushaltsansatz für o. g. Haushaltsjahr

 

 

274.494,00

bereits ausgelöste Aufträge

./.

 

73.012,55

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz/

Vorm.AO

./.

 

105.541,06

    1.462,95

Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

 

94.477,44

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

50.000,00

 

Begründung der Minderaufwendungen:

Über diese Maßnahme werden investive Bauvorhaben an Gehwegen im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Rostock durchgeführt und abgerechnet. Die für das Haushaltsjahr 2015 eingeordneten Einzelmaßnahmen sind bereits vorbereitet bzw. in ihrer Ausführung teilweise begonnen. Entsprechend den vorliegenden Kostenberechnungen und unter Berücksichtigung der Kassenwirksamkeiten bis Ende 2015 können diese 50.000 EUR als Deckung für die Mehraufwendungen der Baumaßnahme Geh- und Radwege Hinrichsdorfer Straße eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54300

Landesstraßen

 

 

 

Produktkonto:

54300

78532001

 

 

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654300201300126

Geh- und Radweg Hinrichsdorfer Straße 

Investitionsposition

8

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.11.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen