Beschlussvorlage - 2015/BV/1242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form von drei originalen Zeichnungen von Fritz Tröger an die Kunsthalle Rostock mit einem Einzelwert von 1.100 Euro, 1.300 Euro, 1.500 Euro (Gesamtwert: 3.900 Euro).

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Beschlussvorschriften:                            

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                           

keine

 

Sachverhalt:

 

Die Kunsthalle der Hansestadt Rostock erhielt am 17.09.2015 von Hans Schimannsky eine Schenkungserklärung von einer Sachzuwendung in Form drei grafischen Arbeiten.

 

Titel:                             Der Lesende

Jahr:                            1929

Technik:               Aquarell, Bleistift auf Papier

Maße:                             56x50 cm

 

Wert: 1.500 Euro

 

Titel:                            Schaffner

Jahr:                          1928

Technik:              Aquarell, Bleistift auf Papier

Maße:                             65x50 cm

 

Wert: 1.300 Euro

 


Titel:                            Portrait eines Bergmanns

Jahr:                            1957

Technik:              Kreide

Maße:                            62x48,5 cm

 

Wert: 1.100 Euro

 

Gesamtwert der Schenkung: 3.900 Euro

Der Wert der Sachzuwendung entspricht dem Erhaltungszustand und der Marktgängigkeit.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

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Finanzielle Auswirkungen:                                                        Keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:                             keinen

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen