Änderungsantrag - 2015/AN/1190-04 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Eine Übernahme der Mühlendammschleuse in die Verwaltungsverantwortung und Baulastträgerschaft der Hansestadt Rostock erfolgt jedoch nur, wenn eine Übernahme
der Sanierungskosten durch den Bund und das Land in einer Höhe von zusammen
ca. 90 % oder mehr erfolgt.

Die Hansestadt Rostock prüft parallel Möglichkeiten, bis zu etwa 10 % der Investitionskosten als Eigenanteil bereit zu stellen.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Es sollen alle Möglichkeiten zur Instandsetzung der Schleuse am Mühlendamm genutzt werden. Dazu gehört auch der Einsatz für Fördermittel von Bund und Land.

Bei vielen Projekten ist die Beteiligung mit einem Eigenanteil üblich oder nach den Förderrichtlinien sogar obligatorisch. Die Sanierung darf am Ende nicht an einem relativ geringen Eigenanteil der Stadt scheitern.

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

07.10.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Eine Übernahme der Mühlendammschleuse in die Verwaltungsverantwortung und Baulast­trägerschaft der Hansestadt Rostock erfolgt jedoch nur, wenn eine Übernahme der Sanierungs­kosten durch den Bund und das Land in einer Höhe von zusammen ca. 90 % oder mehr erfolgt.

Die Hansestadt Rostock prüft parallel Möglichkeiten, bis zu etwa 10 % der Investitionskosten als Eigenanteil bereitzustellen.

 

 

- vertagt