Änderungsantrag - 2015/AN/1191-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Punkt 5 ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

5. sich für Fördermittel des Bundes sowie Landesmittel zur Sanierung der Schleuse einzusetzen und einen ggf. erforderlichen Eigenanteil der Hansestadt Rostock
bis zu einer Höhe von etwa 10 % bereit zu stellen.

 

Der bisherige Punkt 5. wird zu Punkt 6.

 

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Sachverhalt:

 

Es sollen alle Möglichkeiten zur Instandsetzung der Schleuse am Mühlendamm genutzt werden. Dazu gehört auch der Einsatz für die Bereitstellung von Fördermitteln und die Übernahme ggf. erforderlicher städtischer Eigenanteile zur Kofinanzierung von Bundes- und eventuellen Landesmitteln.

 

Bei Projekten in den Bereichen Städtebau oder touristische Infrastruktur ist ein Eigenanteil üblich bzw. nach den Förderrichtlinien sogar obligatorisch. Die Sanierung darf am Ende nicht an einem relativ geringen Eigenanteil der Stadt scheitern. Daher soll geprüft werden, welche Investitionsmittel ggf. für die Sanierung der Schleuse umgeschichtet werden könnten.

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Beschlüsse

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07.10.2015 - Bürgerschaft - zurückgezogen