Änderungsantrag - 2015/AN/1190-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Eine Übernahme der Mühlendammschleuse in die Verwaltungsverantwortung und Baulastträgerschaft der Hansestadt Rostock erfolgt nur, wenn eine jeweils hälftige Kostenübernahme durch das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie den Bund erfolgt.

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Sachverhalt:

Seit Bekanntwerden der Abgabebemühungen seitens des Bundes, hier vertreten durch die WSD Nord in Kiel, zur Schleuse sowie zum Gewässer Oberwarnow an das Land M-V hat sich die Stadtverwaltung, hier vertreten durch den Oberbürgermeister sowie den Amtsleiter des Tief- und Hafenbauamtes, sehr intensiv um eine Konsensfindung zwischen allen Beteiligten bemüht. Da das Schleusenbauwerk sich in der Verwaltungsverantwortung des Bundes (WSD Nord / WSA Stralsund) befindet, obliegt die federführende Sanierung dem Bund. Die Hansestadt Rostock hat u. a. ihre Bereitschaft erklärt, das Schleusenbauwerk nach der erfolgten Sanierung in die Verwaltungsverantwortung der Stadt zu übernehmen und sie zukünftig auch im automatisierten Betrieb zu betreiben.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nunmehr am 13. November beschlossen, die Hälfte der Finanzierungskosten für die Sanierung der Schleuse zu übernehmen. Nach Angaben der Stadtverwaltung liegen die Gesamtinvestitionskosten zwischen 2 und 3 Millionen Euro.

Der Bund hat damit ein großes Entgegenkommen signalisiert, um die Sanierung nunmehr voranzubringen. Offenkundig ist allerdings, dass die Hansestadt Rostock in Anbetracht der Haushaltslage nicht imstande sein wird, die weiterhin notwendigen Investitionskosten zwischen 1 und 1,5 Millionen Euro zu tragen.

Daher wird der Oberbürgermeister von der Bürgerschaft beauftragt, Möglichkeiten einer weiteren Finanzierung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern einzufordern und mit dem zuständigen Landesministerium in Kontakt zu treten. Bislang hat das zuständige Landesministerium eine Kostenbeteiligung konsequent abgelehnt und damit die Sanierung der Schleuse verhindert.

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gez. Berthold F. Majerus
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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07.10.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Eine Übernahme der Mühlendammschleuse in die Verwaltungsverantwortung und Baulast­trägerschaft der Hansestadt Rostock erfolgt nur, wenn eine jeweils hälftige Kostenübernahme durch das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie den Bund erfolgt.

 

 

- vertagt