Beschlussvorlage - 2015/BV/1229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Erhöhung und Verlängerung des Angebots an Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, für die Jahre 2016 und 2017.Das Angebot besteht aus einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 150 EUR und soll rückwirkend ab dem Wintersemester 2015/2016 (Stichtag 01.10.2015) an Studierende ausgezahlt werden, die erstmals in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz anmelden.

 

  1. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Jahr 2015 in Höhe von 75.000 EUR für das Produktkonto 12202.54190020/74190020 - Zuwendungen an Studierende wird erteilt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 75.000 EUR durch das Produktkonto 12204.56290111/76290111 – Sonstige Aufwendungen/Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten/Sicherheitskonzept Großveranstaltungen.

Der verbleibende Betrag in Höhe von 2.900 EUR wird innerhalb des Deckungskreises 5321/7321 des Teilhaushaltes 32 abgedeckt

 

  1. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Jahr 2016 in Höhe von 100.000 EUR für das Produktkonto 12202.54190020/74190020 – Zuwendungen an Studierende wird erteilt.

Die Deckung erfolgt in Höhe von 100.000 EUR durch das Produktkonto 61201.57511010/77511010 – Zinsaufwendungen/Auszahlungen und sonstige Finanzaufwendungen/Auszahlungen.

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Beschlussvorschriften:              § 22 Abs.2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009

- Nr. 2009/BV/0769 vom 27.01.2010

- Nr. 2011/BV/2713 vom 07.12.2011

- Nr. 2013/BV/5139 vom 22.11.2013

- Nr. 2014/BV/0484 vom 08.12.2014

 

Sachverhalt:

Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus an die Studierenden im Jahr 2016/ 2017 ist die Herbeiführung einer Entscheidung über die erhöhte Zuwendung. Die Zielvereinbarung soll rückwirkend ab dem Wintersemester 2015/ 2016 (Stichtag 01.10.2015) in Kraft treten. Sie ist dem Oberbürgermeister und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität

Rostock sowie dem Rektor der Universität Rostock noch in diesem Jahr zur Unterzeichnung vorzulegen.

 

Am 07.10.2009 beschloss die Bürgerschaft die Gewährung einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 100 EUR für Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen. Das Angebot für die Studierenden wurde durch die vorgenannten Beschlüsse bis zum 31.12.2015 verlängert. Die Zielvereinbarung läuft zu diesem Zeitpunkt aus und soll durch eine neue Zielvereinbarung zwischen der Universität Rostock und der Hansestadt Rostock zur Einflussnahme auf die Studierenden zur Anmeldung der Hauptwohnung ersetzt werden.

 

Die Anmeldung der Studierenden mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung ist rückläufig.

 

Zeitraum

Anzahl der Studenten, die sich mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung angemeldet haben

2011

2240

2012

1969

2013

1900

2014

1786

2015 (Stand 25.9.15)

442

 

Mit der Erhöhung der Zuwendung auf 150 EUR soll der Anreiz für Studierende erhöht werden, sich in der Hansestadt Rostock mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung anzumelden.

 

Diesbezüglich hat es mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität, dem Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und dem Stadtamt Gespräche gegeben, um eine neue Zielvereinbarung und Aktionen zur Mobilisierung der Bereitschaft der Studierenden zur Hauptwohnsitznahme in der Hansestadt Rostock zu besprechen.

Das Stadtamt wird z.B. erstmals am Campustag die Anmeldungen der Studenten direkt vor Ort anbieten.

 

Die Hansestadt Rostock ist daran interessiert, dass sich die Studierenden nach den melderechtlichen Vorschriften anmelden, denn jede/jeder Studierende, der seine Haupt- bzw. alleinige Wohnung neu in der Hansestadt Rostock anmeldet, erhöht die Finanzzuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches nach FAG M-V.

 

Die Finanzzuweisungen sind im besonderen Maße davon abhängig, wie hoch die Einwohnerzahl zum Berechnungsstichtag im Dezember ist.

 

Der Ansatz für die Auszahlung an Studierende 2015 beträgt 200.000 EUR und stellt sich bei der erhöhten Auszahlung ab 01.10.2015 wie folgt dar.

 


                                                                                                                              in EUR

Studenten

Betrag

Mittel

442

100

  44.200

per 25.09.2015

1558

150

233.700

 

2000

 

277.900

per 31.12.2015

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen

                                                                                                                              in EUR

Haushalts-

jahr

Finanzielle Zuweisung für die Studierenden

Auswirkung

im Jahr

Auswirkung auf die  Einnahmen aus dem Finanzausgleich

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr gesamt

FAG-Zuweisung je Einwohner

 

2015

 

200.000

+77.900

277.900

 

 

2017

 

 

1.238.100

 

960.200

 

619,05

 

2016

 

300.000

 

2018

 

1.223.860

 

923.860

 

 

611,93

 

2017

 

300.000

 

2019

 

1.223.860

 

923.860

 

 

611,93

 

Die Schlüssel- und Finanzzuweisungen aus dem Finanzausgleich sind von der Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Einwohner abhängig. Eine erhöhte Einwohnerzahl führt um zwei Jahre zeitversetzt zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisung.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich für 2015 berechnen sich daher auf der Grundlage der Studierendenzahl von 2013 (1.900); für 2016 auf der Grundlage der Studierenden von 2014 (1.786).

 

Für das Jahr 2017 sind die Anmeldungen aus 2015 maßgebend. Bisher haben sich in 2015 442 Studenten mit Hauptwohnung angemeldet. Wird die Anmeldung von 2000 Studierenden in 2015 noch erreicht, würde sich der Finanzausgleich um 1.238.100 EUR im Jahr 2017 erhöhen und liegt nach Abzug der Aufwendungen (2015: 277.900 EUR) noch immer um 960.200 EUR höher.

 

Für die Jahre 2016 und 2017 wird pro Jahr weiterhin mit 2000 Studierenden, die sich mit Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz in der Hansestadt Rostock anmelden, gerechnet.

 

Für die weitere Begründung siehe Ergänzungsblatt Nr. 1 (Anlage 2).

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:               32

Produkt:              12202                                                        Bezeichnung: Einwohner- und Meldewesen

 

Teilhaushalt:               90

Produkt:              61103                                                        Allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

12202.54190020/74190020

61103.41110000/61110000

 

277.900

 

277.900

2016

12202.54190020/74190020

61103.41110000/61110000

 

300.000

 

300.000

2017

12202.54190020/74190020

61103.41110000/61110000

1.238.100

300.000

1.238.100

300.000

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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19.11.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen