Stellungnahme - 2015/DA/1216-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Antrag ist nicht geeignet, Probleme zu lösen. Bereits heute ist es auf verschiedenen vielfach kommunizierten Wegen möglich, sich mit Fragen, Anregungen, Sorgen und Nöten an die Verwaltung zu wenden. Zudem wird es zu bestimmten Fragen in den kommenden Monaten Informationsveranstaltungen geben. Auch in den Ortsbeiräten besteht jederzeit die Möglichkeit des Austausches.

 

Der Antrag ist zudem nicht zulässig, da er erhebliche Personalkosten verursachen würde und keine Deckungsquelle dafür aufzeigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Beschlüsse

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07.10.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben