Stellungnahme - 2015/AN/1190-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Schleusenbauwerk befindet sich in der Verwaltungsverantwortung und Baulast des Bundes, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA). Das WSA beabsichtigt die Verfüllung der Schleusenkammer als sogenannte Sicherungsmaßnahme vorzunehmen. Im Zuge der seitens des WSA beabsichtigten Sicherungsmaßnahme ist der alternative Bau einer Bootsschleppe durch das WSA vorgesehen. Gemäß der Aus- und Zusage des WSA auf der Erörterungsveranstaltung mit dem Energie- und Infrastruktur-minister des Landes M-V, Herrn Pegel am 18.06.2015 ist beabsichtigt, die Planung dazu bis zum Jahresende 2015 und die bauliche Realisierung zum Saisonbeginn Frühjahr 2016 vorzunehmen. Sollte das WSA diesbezüglich aufgefordert werden, diese beabsichtigte Vorgehensweise einzustellen, wird es auch weiterhin weder eine Schleusenfunktion (auf-grund des baulichen Zustandes des Schleusenbauwerkes) noch diese alternative Boots-schleppe geben. Der derzeitige Zustand ohne jegliche Möglichkeit des Verbringens kleinerer Boote von der Unter- zur Oberwarnow und umgekehrt würde auch weiterhin so Bestand haben wie in den letzten Jahren und derzeit. Im Übrigen ist der Bund bzw. das WSA wie bereits ausgeführt Baulastträger des Schleusenbauwerkes und auch Eigentümer der angrenzenden Flächen. Insofern hat die HRO hier überhaupt nicht das Recht, dem WSA diese beabsichtigte Vorgehensweise zu untersagen. Sicher kann gegenüber dem WSA die klare ablehnende Positionierung der HRO zur beabsichtigten Sicherungsmaßnahme (Ver-füllung der Schleusenkammer)  übermittelt werden. Hierzu bedarf es aus Sicht der Verwal-tung eine klare Vorgabe der Bürgerschaft, ob sie eine derartige Positionierung an das WSA herantragen soll.

 

Ob das WSA einer derartigen Positionierung jedoch Folge leisten würde, bleibt abzuwarten, da aufgrund des baulichen Zustandes offensichtlich Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

Eine zeitliche Verschiebung des beabsichtigten Baus der alternativen Bootsschleppe könnte auch die Folge haben, dass zukünftig auch die finanziellen Mittel beim Bund/WSA für den Bau dieser Bootsschleppe  nicht mehr zur Verfügung stehen könnten.


Bereits seit 2011 hat die HRO gegenüber dem Land M-V in mehrfachen Gesprächen und schriftlichen Positionierungen verbindlich erklärt, dass im Zuge des seitens des Bundes angestrebten Abgabebegehrens das Schleusenbauwerk in einem grundsanierten baulichen Zustand durch die HRO übernommen und auch betrieben werden würde. Diese Aussage war und ist auch dem WSA bekannt. Die HRO steht auch nach wie vor zu dieser Positionierung. Insofern bedarf es dazu keiner erneuten schriftlichen Erklärung. Sollte die Verwaltung jedoch erneut darum gebeten werden, so wird die HRO dies nochmals und ein weiteres Mal schriftlich erklären.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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07.10.2015 - Bürgerschaft - vertagt