Dringlichkeitsantrag - 2015/DA/1218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommerns dafür einzusetzen, dass eine Registrierung der in Rostock befindlichen Asylbewerber und Flüchtlinge vor Ort ermöglicht wird.
  2. sofern eine dokumentierte ehrenamtliche Betreuung erfolgt ist, die Zuweisung durch das Land MV für die in Rostock registrierten Asylbewerber und Flüchtlinge auch nach Rostock zu ermöglichen. Dabei ist der landesweite Verteilungsschlüssel zu beachten.
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Begründung/Dringlichkeit:

Derzeit  befinden sich mehrere hundert Flüchtlinge und Asylbewerber in den Notunterkünften der Hansestadt Rostock, die beabsichtigen einen Asylantrag zu stellen. Dies ist in Rostock jedoch nicht möglich und muss in den vom Land eingerichteten zentralen Stellen erfolgen. Neben dem logistischen Aufwand der Registrierung in Horst oder anderen zentralen Aufnahmestätten ist zu befürchten, dass diese Menschen dann auch an andere Kommunen zugewiesen werden. Die in Rostock durch das ehrenamtliche Engagement aufgebauten Kontakte und Beziehungen würden mit der Zuweisung in andere Aufnahmen verloren gehen.

Hier gilt es, das beginnende Vertrauen in die deutsche Willkommenskultur durch die persönlichen Kontakte mit den zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfern fortzusetzen

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Beschlüsse

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07.10.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen