Stellungnahme - 2015/AN/1191-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1.  alle städtischen Aktivitäten zur Schließung der Mühlendammschleuse durch Verfüllung des Schleusenbeckens und den Einbau einer Bootsschleppe sofort einzustellen. Unverzüglich beim WSA Stralsund die Übertragung der Mühlendammschleuse einschließlich der angrenzenden Grundstücke und Liegenschaften an die Hansestadt Rostock zu beantragen.

 

Das Schleusenbauwerk befindet sich in der Verwaltungsverantwortung und Baulast des Bundes, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA). Nicht die Hansestadt Rostock (HRO), sondern das WSA beabsichtigt die Verfüllung der Schleusen-kammer als Sicherungsmaßnahme vorzunehmen. Insofern gibt es keine sogenannten städtischen Aktivitäten zur Verfüllung, die seitens der HRO gemäß dem Antrag einzustellen wären. Im Zuge der seitens des WSA beabsichtigten Sicherungsmaßnahme ist der alternative Bau einer Bootsschleppe durch das WSA vorgesehen. Gemäß der Aus- und Zusage des WSA auf der Erörterungsveranstaltung mit dem Energie- und Infrastruktur-minister des Landes MV, Herrn Pegel, am 18.06.2015 ist beabsichtigt, die Planung dazu bis zum Jahresende 2015 und die bauliche Realisierung zum Saisonbeginn Frühjahr 2016 vorzunehmen. Sollte das WSA diesbezüglich aufgefordert werden, diese beabsichtigte Vorgehensweise einzustellen wird es auch weiterhin weder eine Schleusenfunktion (aufgrund des baulichen Zustandes des Schleusenbauwerkes) noch diese alternative Boots-schleppe geben. Der derzeitige Zustand ohne jegliche Möglichkeit des Verbringens kleinerer Boote von der Unter - zur Oberwarnow und umgekehrt würde auch weiterhin so Bestand haben wie in den letzten Jahren und derzeit. Im Übrigen ist der Bund bzw. das WSA wie bereits ausgeführt Baulastträger des Schleusenbauwerkes und auch Eigentümer der angrenzenden Flächen. Insofern hat die HRO hier überhaupt nicht das Recht, dem WSA diese beabsichtigte Vorgehensweise zu untersagen. Das WSA kann lediglich gebeten werden dies nicht umzusetzen.

 

 

Hierzu bedarf es aus Sicht der Verwaltung eine klare Positionierung der Bürgerschaft, ob sie ein derartiges Begehren an das WSA herantragen soll.

Ob das WSA einer derartigen Bitte jedoch Folge leisten würde bleibt abzuwarten. Eine zeitliche Verschiebung des beabsichtigten Baus der alternativen Bootsschleppe könnte auch die Folge haben, dass zukünftig auch die finanziellen Mittel beim Bund / WSA für den Bau dieser Bootsschleppe  nicht mehr zur Verfügung stehen könnten.

Die Übertragung des Schleusenbauwerkes an die HRO kann nicht direkt beim WSA beantragt werden, da eine derartige Übertragung grundsätzlich vom Bund über das Land an die HRO erfolgen muss. Für die letztere Übertragung vom Land an die HRO und Betreibung durch die HRO gibt es nach wie vor die grundsätzliche Aus- und Zusage der Stadt, jedoch unter der Bedingung der vorherigen Sanierung bzw. der 100 %igen Absicherung der Finanzierung derselben.

Die Übertragung der angrenzenden Grundstücke und Liegenschaften an die HRO ist bereits seit längerem beim Bund / WSA beantragt.

 

 

2.  den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Ministerpräsidenten des Landes MV aufzufordern, gemeinsam Lösungen zum Erhalt der Schleuse am Mühlendamm zu suchen, um die Übergabe einer vollständig instandgesetzten Schleuse an die Hansestadt zu ermöglichen.

 

Sofern die Verwaltung im Zuge dieses Antrages erneut aufgefordert wird, sich sowohl an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie an den Ministerpräsidenten des

Landes MV im Sinne der gemeinsamen Lösungsfindung zu wenden, wird sie dies selbst-verständlich veranlassen.

 

 

3.  mit dem in Gründung befindlichen Verein „Mühlendammschleuse“ e. V., als Träger der Bürgerinitiative, Verbindung aufzunehmen und zu kooperieren.

 

Einer Verbindungsaufnahme und Kooperation der HRO mit dem Verein „ Mühlendamm-

schleuse e.V.“ als Träger der Bürgerinitiative steht grundsätzlich nichts entgegen.

 

 

4.  den Antrag zur Unterschutzstellung der Schleuse als technisches Denkmal gegenüber dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege aktiv zu unterstützen.

 

Die Entscheidung zur Unterschutzstellung der Schleuse als technisches Denkmal obliegt

dem Landesamt für Denkmalpflege.

 

 

5. der Bürgerschaft im Januar 2016 über das Ergebnis der Aktivitäten zu berichten.

 

Über die bis dahin auch weiterhin eingeleiteten Aktivitäten und deren Ergebnisse wird

die Bürgerschaft in geeigneter Form im Januar 2016 informiert.

 

 

Hinsichtlich der Beachtung des § 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft in Bezug auf die Verbindung zum HASIKO sowie Aussagen zu Folgekosten muss hier zunächst Fehlmeldung gegeben werden. 

 

 

 

 

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Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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07.10.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben