Änderungsantrag - 2015/BV/1090-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Geltungsbereich in der Anlage ist um den Bereich der Rohrmannschen Koppel zu ergänzen.

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bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2011/BV/2161 vom 05.10.2011

 

Sachverhalt:

Die Rohrmannsche Koppel wird derzeit als Parkplatz und Abstellplatz für Wohnmobile genutzt. Sie stellt einen möglichen Standort für ein Parkhaus und/oder einen Wohnmobilplatz dar.

Hierzu sollen im Strukturkonzept Festlegungen getroffen werden.

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.10.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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24.11.2015 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben