Stellungnahme - 2015/AN/1160-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt und finanzielle Auswirkungen:

 

Die Baumaßnahme ”Grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße” wurde bereits 2012 Bestandteil der angedachten Inverstitionsmaßnahmen, musste jedoch auf Grund anderer dringlicher Vorhaben verschoben werden. Da die zukünftige Funktion und Gestaltung der Ziolkowskistraße im Zusammenhang mit den derzeit laufenden und noch ausstehenden ganzheitlichen stadtplanerischen Untersuchungen im Bereich der südlichen Bahnhofsvorstadt sowie den Untersuchungen zur „Verdichtung des Wohnungsbaustandortes Südstadt“ steht, wurde das Vorhaben vorerst zurückgestellt. Derzeit sind die Voraussetzungen für eine Planung aus den genannten Gründen nicht gegeben. Im Rahmen der Verpflichtung als Straßenbaulastträger wird die Verkehrssicherheit natürlich weiterhin gewährleistet.

Für die grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße wurde der Finanzbedarf bisher incl. Planungskosten auf ca. 986.000 € geschätzt.

 

Bei einer Verschiebung der genannten Baumaßnahmen ist Folgendes zu beachten:

 

1. Brücke Kanonsberg (850.000 €):

Grundsätzlich weist das Bauwerk bereits substantielle Schäden auf, in dessen Konsequenz eine Baumaßnahme für eine weitere Nutzung erforderlich wird. Im Jahr 2013 wurde ein Überbaulager bereits mit einer provisorischen Hilfsstütze abgefangen, um das Widerlager Nord auf einer Seite zu entlasten und einem Teilabbruch von Mauerwerk am Widerlager Nord zuvorzukommen. Daraufhin ist das Bauwerk nur noch für Fußgänger begehbar, Dienstfahrzeuge sind nicht mehr zulässig. Diese provisorische Maßnahme ist für max. 5 Jahre ausgelegt worden.

Sofern das Brückenbauwerk auch längerfristig für den barrierefreien Zugang zum Kanonsberg als notwendig eingeschätzt wird, ist die Maßnahme dem Grunde nach erforderlich. Eine Streichung bzw. auch nochmalige zeitliche Verschiebung der

Haushaltsmittel hätte zur Folge, dass je nach Entwicklung des Schadensbildes eine Vollsperrung des Bauwerkes spätestens im Jahre 2018 nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Unter Umständen könnte es zu diesem Zeitpunkt auch zu einem Rückbau des Überbaus und der Pfeiler kommen, falls die Standsicherheit unter Eigenlasten nicht mehr nachweisbar wäre.

Jegliche zeitliche Verschiebung von erforderlichen Baumaßnahmen ist immer mit Erweiterung eines Schadensbildes und entsprechenden Mehrkosten für die Schadensbeseitigung verbunden, wobei die hier eingestellten 850.000 € das Maximum für einen Ersatzneubau darstellen.

 

2. Kreisel Holzhalbinsel (320.000 €):

 

Die Ergänzung der Verkehrsanlagen auf der Holzhalbinsel ist Bestandteil der 1. Änderung des B-Planes Nr. 11.MI.114 „Mischgebiet Holzhalbinsel“. Zur Optimierung der Verkehrsführung auf der Holzhalbinsel ist im Rahmen der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans die Vervollständigung des Kreisverkehrs am Rondell vorgesehen.

Die aktuelle Situation nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen zeigt, dass es

zu Irritationen bei den Verkehrsteilnehmern kommt, die das Rondell als Kreisverkehr wahrnehmen und sich entsprechend verhalten. Damit kommt es zu Umwegfahrten und unübersichtlichen Verkehrssituationen.

Im Rahmen des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans wurde geprüft, ob ein

Lückenschluss des Kreisverkehrs am Rondell möglich und sinnvoll ist. Die Prüfung ergab,

dass es für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs – gerade im Hinblick auf die bereits beginnende Bebauung der Gebiete 3 und 4 – erforderlich wird, den Kreisverkehr zu schließen.

 

3. Geh- und Radwegausbau Werftstraße (360.000 €):

 

Die Werftstraße gehört gemäß Radverkehrskonzept zum übergeordneten Radverkehrsnetz der HRO. Im Bereich der Werftstraße zwischen Neptunallee und Schonenfahrerstraße sind auf der nördlichen Straßenseite derzeit aber weder Fußgänger- noch Radverkehrsanlagen vorhanden. Radfahrer fahren bei einer Verkehrsstärke von ca. 1.250 Kfz/Spitzenstunde im Mischverkehr auf der Fahrbahn, was aus Gründen der Sicherheit gemäß ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) ohne zusätzliche Angebote wie z.B. Schutzstreifen, benutzungspflichtige Radwege oder Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei nicht mehr empfohlen wird.

 

Auf Grund des Standes der stadtplanerischen Untersuchungen für die südliche Bahnhofsvorstadt und der dargestellten Gründe für die Realisierung der genannten Bauvorhaben sollte eine Umverteilung der Mittel zugunsten der Sanierung der Ziolkowskistraße nicht erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

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Beschlüsse

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29.09.2015 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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07.10.2015 - Bürgerschaft - vertagt

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27.10.2015 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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18.11.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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24.11.2015 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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05.01.2016 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben